Ein schönes Beispiel, wie man es nicht machen sollte, liefert irgend ein Sachbearbeiter der ARAG, der auch noch zu feige ist, seinen Namen mitzuteilen:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wir haben Ihre bausteinmäßige Honorarbegründung mit großen Interesse gelesen
und gehen davon aus, dass Ihre Rechnung deutlich überzogen ist.Bitte statten Sie uns mit Unterlagen aus, die wirklich aussagekräftig sind, mithin den
beiden Hauptverhandlungsprotokolien, denen die Dauer und der Umfang der Termine
zu entnehmen ist.
Quelle: Reaktion der ARAG auf unsere Abrechnung
Es ist schon interessant, wie dreist manche Lohnabhängige mit den Kunden ihrer Arbeitgeber umgehen.
Frech, aber immerhin handgemacht und keiner dieser nervigen Textbausteine. Lustig, dass sich ausgerechnet ein Versicherer darüber mokkiert.
Wenn in den schreiben kein Sachbearbeiter genannt ist, dann verwende ich übrigens in der Anrede eben die Abteilungsbezeichnung. Sehr geehrter Rechtsschadenservice, liebes Kompetenzcentrum, usw….
Bescheidene Frage: Lag das Honorar über der Mittelgebühr?
Ich glaube schon. 😉
@ RA Hoenig
schon allein diese Feststellung (ohne Detailkenntnis) eine unsachliche und unangemessene Frechheit, Borniertheit :
Zitat: „[…] und gehen davon aus, dass Ihre Rechnung deutlich überzogen ist.“
Oder will uns der Sachbearbeiter sagen, dass er nur überzogene Rechnungen auf den Tisch bekommt, vom Kollegen Hoenig ;-).
Na ja. Es ist ja (mit Blick auf die vielen Kommentare hierzu) bekannt, dass diese RSV einige Probleme mit der „MIttelgebühr“ hat. Daraus könnte sich dann möglicherweise schon erhellen, dass alles „überzogen“ ist, was höher als die Mindestgebühr ist – und „deutlich überzogen“, was höher als die Mittelgebühr ist.