Wer diese Tage die Beitragsrechnung dieser RSV im Briefkasten vorfand, durfte erfahren, dass das Unternehmen seine Beiträge gesenkt hat. Das alljährliche Spiel, nun einmal anders herum. Die Begründung: „Die Schadenskosten sind gesunken“.
Nicht zu erfahren ist, wie sich dies im Einzelnen darstellt und wie sich diese Entwicklung zeitpunktbezogen vollzogen hat. Natürlich ist dies für diesen Fall (Absenkung) nicht so sonderlich interessant, denn die Haushaltskasse wird ja ab jetzt weniger belastet.
Doch wer fragt danach, ob diese Absenkung der Beiträge auch anders ausfallen hätte können. Nicht einmal der „unabhängige Prüfer“ wird bemüht, der sich die Kenndaten des Unternehmens mal angeschaut hat und zu dem Ergebnis gelangen konnte: „Jetzt wird’s aber Zeit“.
Na gut sei’s drum, Preisanpassungsklausel hin und § 307 BGB her, wenn es um die Indikatioren einer Veränderung nach oben oder nach unten geht. Jedenfalls kann man im beiliegenden Merkblatt lesen:
- 600.000 Fälle abgewickelt
- 180 Mio Euros in die Hand genommen
(macht pro Fall rd. 300 Euros aus).
In welchem Verhältnis das Beitragsaufkommen zum Aufwand steht, das bleibt offen. Warum sich der Aufwand, das Schadensaufkommen, wohl reduziert hat ? Daran, dass es den Spezialisten gibt, den diese RSV kennt, den sie empfiehlt und mit dem sie zusammenarbeitet (10.000 RAe), kann es nicht liegen. Denn von den bearbeiteten 600.000 Fällen hatte das Unternehmen gerade mal 100.000 Kunden eine Empfehlung erteilt (1/6). Also muß es doch auch irgendwie mit den, die restlichen 500.000 Fälle bearbeitenden, anderen Anwälten zusammen hängen, dass das Schadensaufkommen gesunken ist.
An den etwa zu teuren RVG-Gebühren kann’s auch nicht liegen, denn die wurden seit 2004 auch nicht verändert, d.h. jetzt gesenkt. Damals lautete aber der Slogan, dass wegen der Gesetzesänderung die Beiträge angehoben werden müssten.
Bleibt noch die Spekulation, dass ARAG-Kunden weniger streiten (oder man liest in diesem Blog und unter diesem Stichwort nach).
Und noch etwas: Wenn man die Summe der Beitragseinnahmen durch die Anzahl von Versicherten teilte, dann könnte errechnet werden, wieviele Jahre an Beiträgen im Schnitt investiert werden müßten, um den Deckungsbeitrag für die durchschnittlichen Kosten pro Einzelfall aufzubringen. Natürlich muß noch ein Verwaltungskostenaufwand oben drauf geschlagen werden. Da zeigt sich, ob man ein teurer oder ein billiger Kunde ist.
Ich schätze, dass dies mit der Kürzungspolitik des Unternehmens einhergeht. Es gibt KEINE Rechnung an die ARAG, die nicht unberechtigt gekürzt wird. Bearbeitungszeiten von nicht unter zwei Wochen (jetzt aktuell in einem Mandat 6 1/2 Wochen von der Deckungsanfrage bis zur Deckungszusage, bei maßgeblicher Kürzung des Gegenstandswertes) , weil die Mitarbeiter vollkommen arbeitsüberfrachtet sind etc.
Unsere Kanzlei lehnt die Zusammenarbeit mit der ARAG künftig gegenüber Mandanten ab. Die müssen dann eben wieder Geld mitbringen… Schade. Andere Unternehmen können das besser.