Mit dem Argument, dass die Leistungen im Rechtsschutzfall durch die neuen Gebührensätze für Anwälte und Gerichte stetig anstiegen, versucht die ARAG eine „Beitragsanpassung“, also die Erhöhung der Prämien um bis zu 10 Prozent zu rechtfertigen.
Wenn ich mir anschaue, wie sich bei der ARAG die „Leistungen im Rechtsschutzfall“ entwickelt haben, erscheint mir eher eine Reduzierung der Beiträge angemessen.
Gleichwohl versucht der Versicherer, die Makler mit der Aktion Bleib ARAG Kunde („BAK“) dazu zu veranlassen, Vertragsauflösungen zum verhindern.