DAS – nicht lernfähig

In dem von mir geführten Rechtsstreit AG München 122 C 10289/05 hat das Gericht dem DAS ins Stammbuch geschrieben:

„Gemäß Â§ 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.“ Und: „Das erkennende Gericht schließt ich der Rechtsprechung an, die bei Fällen durchschnittlichen Zuschnitts den Ansatz der Mittelgebühr als Vorschuss für zulässig erachtet. § 9 RVG gibt dem abrechnenden Rechtsanwalt ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen, in welcher Höhe er „angemessenen Vorschuss“ fordert. Hierbei liegt keine fehlerhafte Ermessensausübung seitens des Rechtsanwaltes vor, wenn er bei Fällen durchschnittlichen Zuschnitts bei der Geltendmachung des Vorschusse die Mittelgebühr nicht überschreitet.
Die Höhe des Vorschusses richtet sich dann nach dem Gesamtbetrag der bereits entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (vgl. Gerold/Schmidt/Madert, RVG, § 9 Rz. 17).“

Welche Konsequenzen zieht der DAS aus dieser Entscheidung?
In einer Bußgeldsache eines DAS-VN (Geschwindigkeitsüberschreitung, angedrohtes Bußgeld: 70 EUR; Mandant bestreitet das Führen des PKW) erhalte ich auf meine Vorschussanforderung (jeweils Mittelwert von Grund- und Verfahrensgebühr sowie Gebühr für Vermeidung der Hauptverhandlung = 446 EUR) die tiefschürfende Mitteilung, man halte überwiesene 200 EUR für angemessen. Letztere Gebühr könne erst angewiesen werden, wenn sie angefallen ist (Anm.:Wenn sie nicht anfällt, fällt aber die – höhere! – Hauptverhandlungsgebühr an!).

Konsequenz: ich werde erneut den DAS verklagen, dieser mit höchster Wahrscheinlichkeit unterliegen und erneut die Kosten des Rechtsstreits tragen müssen. Sieht *so* der „verantwortungsvolle Umgang mit den Prämienzahlungen der Versicherten“ aus, mit welchem immer wieder seitens der Versicherer derartige Gebührenschneiderei verteidigen?

Werde jetzt auch ich abgemahnt?

4 Responses to “DAS – nicht lernfähig”

  1. anonymisiert sagt:

    … so viel zum Thema „rechtliche Schritte“ des D.A.S. 😉

  2. anonymisiert sagt:

    Dieses Vorgehen des D.A.S. ist leider auch mir bestens bekannt.

    Vorschussrechnung in einer Strafsache über etwas mehr als 500 EUR wird gesendet, mit RVG-konformer Begründung und drei Wochen Zahlungsfrist. Dann passiert lange nichts. Etwa 3-4 Wochen nach Ablauf der Frist geht dann ein Fax ein. Wer kennt und liebt ihn nicht, den Satz: „In dieser Sache rechnen wir wie folgt ab“? Es werden „400 EUR pauschal“ gezahlt, dieser Vorschuss wird vom D.A.S. „derzeit als angemessen“ erachtet.

    Der D.A.S. setzt sein Ermessen an das des Anwaltes. Dies ist schon für sich genommen dreist und nicht gesetzeskonform. In letzter Zeit wird die stereotype Phrase, wonach der Ansatz der Mittelgebühr oder Regelgebühr „nicht nachvollziehbar“ sei, aber durch „zahlen wir pauschal…“ ersetzt, was ich für noch frecher halte.

    Ich denke, dieses systematische Vorgehen beruht nicht auf der Sachbearbeitung, sondern kommt von oben. Andere RSVen (z.B. Concordia) setzen zumindest Assessoren an die Fälle, da kann man ja wenigstens versuchen, juristische Gespräche über Gebührenfragen zu führen.

    übrigens ist der D.A.S. auch der einzige mir bekannte Versicherer, der es nicht lassen kann, die „Regel“gebühr von 1,3 (die nach überzeugender Urteile nicht besonders zu begründen ist!) herabzukürzen. Anderen ist das zu blöd. Auch hier werden vom D.A.S. sorgfältigste Begründungen verlangt. Der Sinn ist klar: Der Anwalt soll sich sagen „ich pfeife auf die paar Kröten, der Aufwand ist mir zu groß“. Leider gibt die Statistik dem D.A.S. offenbar Recht. Dass ein D.A.S. hier im Interesse seiner Versicherten vorgeht, halte ich aber für ausgeschlossen.

  3. anonymisiert sagt:

    Ich warte auf mein Traummandat. Einerseits als Mandanten einen pensionierter Oberstudienrat (ich darf das sagen, ich bin selber Lehrerkind), sehr gewissenhaft, sehr korrekt und mit sehr viel Zeit. Andererseits eine Rechtsschutzversicherung mit Niederlassung hier in der Nähe. Dann Probleme bei der Vorschußrechnung und den Mandanten GENüSSLICH zum Sachbearbeiter der Versicherung schicken, damit er die Probleme direkt vor Ort erörtert.

    Wer weiß, vielleicht wird der Traum irgendwann einmal Wirklichkeit.