Am 21.9.05 habe ich die ARAG um Erteilung der Deckungszusage und die Hereingabe eines Honorarvorschuß‘ gebeten, am 27.9.05 erhielt ich das Fax mit der Deckungszusage. Soweit – so gut. Auf die Vorschußbitte geht der Versicherer aber überhaupt nicht ein. Das wäre eigentlich keinen Beitrag im RSV-Blog wert, wenn es nur diese eine Mal so gelaufen wäre.
Aber die ARAG „vergißt“ es schon sehr systematisch, die Vorschußbitte zu kommunizieren. Ich verstehe nicht, was den Versicherer dazu veranlaßt, überflüssige Arbeit zu produzieren. Es ist im Einzelfall eine Kleinigkeit, in der Summe der nervenden Wiederholungen ist es aber entweder frech oder schlicht unprofessionell, keinesfalls aber kundenfreundlich.
Ich sollte vielleicht meine Erinnerungen an die unerledigte Vorschußbitte nicht mehr an den Versicherer schicken, sondern an den Mandanten. Damit ihm klar wird, mit welchen phantasielosen Methoden sich der Versicherer um seine Zahlungsverpflichtungen zu drücken versucht. Aber erst einmal versuche ich es über diesen Beitrag im RSV-Blog.
Der Versicherer hat schnell reagiert: Heute (28.9.05) morgen finde ich ein Fax in meinem Posteingang:
„… in obiger Angelegenheit haben wir Ihr Schreiben erhalten und teilen Ihnen folgendes mit.
Am 26.9.05 haben wir den Betrag in Höhe von [EUR] als Vorschuß an Sie überwiesen.“
Besten Dank, kann ich da nur sagen. Ich bin gespannt, ob sich der Umweg über das RSV-Blog auch irgendwie auf die zukünftigen Fälle auswirkt.
… was dabei nur verwundert, dass diese Reaktion nicht zum Anlaß genommen wurde, den Vorschuß nach eigenem Gutdünken und vom Gesetzgeber nicht eingeräumten Ermessen zu reduzieren.
Das Unternehmen diskutiert da nicht, sondern wählt den Weg der Diktion.
Nicht auszudenken was passieren würde, wenn der VN auf gleiche Art und Weise mit den Beitragsforderungen der RSV umspringen würde…
Ich bin „nur Kostensachbearbeiter“, aber ARAG, nein danke! In einem Verfahren einer Mandantin ging nach vielem Schriftverkehr nach mehr als einem Jahr – nach Hinweis auf das Urteil des BGH vom 19.02.2003, IV ZR 318/02 mit Androhung der Freistellungsklage gegen ARAG, tatsächlich „schon“ am 21.01.2005 die Deckungszusage ein. Die ARAG erhielt eine übliche Kostenvorschußrechnung, Klage wurde erhoben. Immerhin hat nach Mahnung durch die Gerichtskasse die ARAG zwischenzeitlich die Gerichtskosten bezahlt, aber unsere seit weit mehr als einem Jahr offenen Kosten nicht – trotz Androhung der Freistellungsklage mit Fristsetzung zum 12.09.2006. Die ARAG antwortet einfach nicht – und zahlt erst recht nicht.
Dann muß eben mal wieder geklagt werden.
Aber was will man von einer Rechtsschutzversicherung, die mir in einem Fall mitgeteilt hatte, sie sei technisch außerstande, einen angeforderten Sachverständigenvorschuß (einige Tausend EURO9 innerhalb einer Woche zu überweisen (trotz Deckungszusage), der Mandant müsse eben in Vorleistung treten, schon zu erwarten?