ARAG – Hüftschüsse ?

Mitteilung über einen Freispruch in einer aufwändigen OWi-Sache, nebst Kostenabrechnung – zeitgleich Kostenfestsetzungsverfahren bei Gericht.

Antwort: „…..haben Sie einen Freispruch erzielt und bitten daher um Erstattung unseres Kostenvorschusses.“

Mir fällt da nur eines ein:  „Rad ab“

3 Responses to “ARAG – Hüftschüsse ?”

  1. anonymisiert sagt:

    Auch wenn der Versicherer bereits einen Vorschuß geleistet hat, verliert der Mandant im Falle eines Freispruchs nicht seinen Anspruch gegenüber dem Versicherer auf Ausgleich Ihrer Kostennote nach Abschluß der Instanz.

    Man könnte bei soviel Freundlichkeit des Versicherers einmal den § 67 I VVG in Erinnerung rufen. Danach ist der Erstattungsanspruch, den der Mandant gegenüber der Landeskasse hat, auf den Versicherer übergegangen.

    Mag sich der Herr Sachbearbeiter doch selbst – im Namen seines Arbeitgebers – um das freundliche Kostenfestsetzungsverfahren kümmern und mit den zuvorkommenden Rechtspflegern auseinander setzen.

    Herzlichen Glückwunsch zu dieser Steilvorlage! 😉

  2. anonymisiert sagt:

    @Hoenig
    nota bene: mir wäre allerdings lieber, sich nicht ständig mit diesem oder derartig grandiosem Unsinn auseinander setzen zu müssen und die RSV würden einfach das tun, was sie müssen, nämlich ihren Job, der sich aus dem Vertragsverhältnis zu Ihrer Kundschaft definiert.