Damit die ARAG aufgrund des vorausgegangenen Lobens nicht übermütig wird, muss ich berichten, dass von dort an von mir angeforderter Vorschuss gekürzt wird, weil man dort „den von mir berechneten Vorschuss nicht für angemessen hält“.
Irgendwann wird man dort auch begreifen müssen, dass die Angemessenheit der Höhe des Vorschusses durch den Rechtsanwalt und nicht durch die RSV bestimmt wird.
Muss ich die Differenz nun beim Mandanten anfordern, der wird sich freuen über seine RSV.
Tags: Angemessenheit, Kürzung, Vorschuss
Lieber Kollege Siebers,
ich zweifle an dieser Einsicht. Und weil das so ist, haben wir bereits vor einiger Zeit jegliche Zusammenarbeit mit der ARAG eingestellt. übrigens mit dem größten Verständnis der Mandanten. Es ist einfach nicht einzusehen, warum man – neben der Mandatsarbeit – noch wertvolle Zeit für die Regulierungshilfe aufwenden soll, wenn es einfach nicht klappt. Das sieht der Mandant zumeist auch so: Denn er ist es, dem bezahlte Versicherungsleistungen vorenthalten werden.
Die Pauschalvorschüsse der ARAG waren ein stetes Ärgernis.
Frohes Fest!
[…] ich es mit ihm abgerechnet. Das gefiel ihm aber nicht. Er hielt die Höhe, die ich angesetzt habe, nicht für angemessen. Wir haben uns daher eine zeitlang gezankt. Das heißt, er hat mir böse Briefe geschrieben, die […]