Genauer, es waren 23,20 EURO und es war mangels ernsthafter Gegenwehr auch kein richtiger Streit. Aber es hat die Versicherten der ARAG schließlich ein Mehrfaches gekostet. Der Sinn dieses Manövers? Das müssen Sie die ARAG fragen.
Ich habe den VN der ARAG in einem Verkehrs-OWi-Verfahren vertreten, zunächst vor der Bußgeldstelle und später gegenüber dem Gericht. Zu BRAGO-Zeiten war es stets umstritten gewesen, ob hier die Post- und Telefongebührenpauschale des Anwalts nur einmal anfällt, oder *jeweils* für das Verfahren vor der Behörde und noch einmal bei Gericht, Urteile gab es für und gegen beide Rechtsmeinungen. Das zum 01.07.2004 in Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat diese Unklarheit jedoch beseitigt und die Frage im Sinne der Rechtsanwälte geklärt. Es gibt zwei mal 20 EURO, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
So sagt es jedenfalls mein RVG-Kommentar, und unter Hinweis auf diese Kommentarstelle habe ich das der ARAG auch – mehrfach – mitgeteilt. Was dennoch nicht gezahlt wurde, waren die zweiten 20 Euro (zzgl. MWSt.). Und nachdem ich die systematisch anmutenden Kürzungen der Rechtsschutzversicherer endgültig leid bin – selbst diese eine kleine Position summierte sich für mich übers Jahr auf einige Hundert Euro! – beantragte ich Mahnbescheid.
Auf die Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids hin begann das eigentliche Trauerspiel: Die ARAG ließWiderspruch einlegen, zahlte jedoch zwei Wochen später die 23 Euro 20 – allerdings ohne die bis dahin schon angefallenen Kosten des Mahnverfahrens. über die ließ man allen Ernstes das Gericht entscheiden – mit dem absehbaren Ergebnis, daß mir natürlich auch diese Kosten zu erstatten sind. Und schon hatte sich die ursprüngliche Forderung verdreifacht.
Wenn die ARAG versucht hätte, die Forderung mit Argumenten zu bekämpfen, hätte ich kein Problem damit. Streit wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts. Aber dieses, der geneigte Leser wird mir den Ausdruck verzeihen, Herumgeeiere und die Dreistigkeit, am Schluß auch noch ohne Sinn und Verstand dem Gericht seine Arbeitszeit zu stehlen, gehen mir über die Hutschnur.