In meinem Beitrag zur Mindestgebühr als Standard habe ich das Urteil des AG München kritisiert. Auf diesen Beitrag habe ich den ADAC-Sachbearbeiter, Herrn R., hingewiesen, der stur an seiner Vorschußbemessung festhielt: „Bitte lesen Sie meine Stellungnahme dazu im RSV-Blog.“
Tags darauf erhalte ich einen Brief (kein Fax), in der mich Herr R. ganz unschuldig fragt:
„Was ist mit RSV-Blog gemeint?“
Aber jetzt weiß auch Herr R. Bescheid.