Bußgeldbescheid 50 € und drei Punkte im VZR.
„Die Bedeutung der Angelegenheit war weit unterdurchschnittlich …..“
„… das Bußgeldverfahren im alleruntersten Rahmen hinsichtlich der Auswirkungen für den Betroffenen eingeordnet werden muß“
„Umfang der Tätigkeit war … unterdurchschnittlich … beantragten Akteneinsicht und stellten Beweisfragen.“
„Schwierigkeit der Angelegenheit war … unterdurchschnittlich …. zumal Sie die überprüfung der Geschwindigkeitsüberschreitung einem Gutachter überlassen haben..“
Anm.: Wem sonst, als einem Gutachter würden Sie die überprüfung einer technischen Frage überlassen ……
gute frage! heute habe ich auch gleich zwei angeblich „weit unterdurchschnittliche“ fälle wieder auf den tisch zurückbekommen, weil jeweils der mittelwert der gebühren nicht akzeptiert wurde. in einer der beiden sachen sogar trotz ellenlanger ortstermine, einem mandanten, dessen arbeitsplatz vom verfahrensausgang abhängt, u.ä.! der ton wird ohnehin in letzter zeit wieder schärfer, meine ich zu bemerken. ob es am schlechten wetter liegt?