ARAG zeigt sich einsichtig ..

… auf eine Einstandsanfrage vom Dez. 2005 nebst Vorschussrechnung von rd. 13.000,- € sollen nun 4.000,- € angewiesen werden (Februar 2006).

Schönheitsfehler : der Vorschuß reicht nicht einmal für die Gerichtskosten (Schluchz)

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