Erst meint die Concordia, meine Gebührennote auf eine Satz von 1,0 kürzen zu müssen, verrechnet sich hierbei aber auch noch – vgl. hier: https://rsv-blog.de/concordia-und-die-mathematik. Der Fehlbetrag beläuft sich zumindest auf 6,80 €, bei einer 1,3-Gebühr sogar auf 27,11 €.
Auf entsprechendes Schreiben zahlt die Concordia nun – nicht nur „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“, sondern selbstverständlich auch ohne jede weitere Begründung – einen Betrag von 18,27 € nach. Offensichtlich ist man dort des Rechnens wirklich nicht mächtig – oder will man einfach Anwälte ärgern?