… schreibt zornig der Kollege Uwe Gross aus Karlsruhe.
Ich bitte den ADAC unter Schilderung des Sachverhalts, dem Mandanten Deckungszusage in einer kaufvertragsrechtlichen Angelegenheit zu erteilen. Es folgt mein Standard-Hinweis darauf, daß ich kein Mandat zur Korrespondenz mit dem Rechtschutzversicherer angenommen habe, dieses Schreiben nur eine kostenlose Serviceleistung darstellt, daß ich nicht die vertraglichen Obliegenheiten des VN zu erfüllen habe und evtl. Rückfragen an den VN zu richten sind. Zugleich biete ich an, ggfls. Kopien benötigter Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sofern *der ADAC* die hierfür anfallenden Kosten übernimmt. Aus der Antwort des ADAC:
„Bitte überlassen Sie uns eine Kopie des Kaufvertrages bzw. veranlassen Sie den VN hierzu. Kosten werden wir diesbezüglich nicht übernehmen, da es zu den Obliegenheiten des VN gehört, uns zu informieren und Unterlagen zu liefern.“
Mir fehlen hierfür die bei einer Veröffentlichung dieses Beitrags wiedergebbaren Worte!
Dann lassen wir die Schilderung eben unkommentiert durch sich selbst wirken. Das Verhalten des Clubs und seiner Sachbearbeiter spricht für sich.