BGV – badisch oder unsymbadisch?

Der Badische Gemeindeversicherungsverband (BGV) sowie seine Rechtschutztochter BRV, wir sind uns schon lange Jahre in herzlicher Abneigung zugetan. Das neueste Possenspiel des BRV:

Der Mieter des Mandanten XY bleibt über zunächst 2 Monate hinweg die Miete schuldig, tauscht eine demolierte Wohnungseingangstür nicht aus und führt Schönheitsreparaturen nicht durch. Hierüber ist die BRV bereits unterrichtet, hat auch schon für’s Aussergerichtliche Deckung gewährt und Vorschüsse gezahlt. Nachdem der Mieter selbst zum 31.12.05 gekündigt hatte, aber nicht ausgezogen war, habe ich am 14.02.06 dem BRV mitgeteilt, dass XY Klage wegen Mietrückständen sowie Räumungsklage erheben möchte, da der Mieter noch immer nicht ausgezogen war.
Mit Schreiben vom 16.02.06 – lobenswert schnell! – gewährt die BRV Deckung für die Zahlungsklage und teil weiter mit, „mangels vorliegen (sic!) eines Versicherungsfall (sic!) kann hinsichtlich der Räumung eine Deckungszusage nicht erteilt werden, zumal der Mieter bereits ausgezogen ist.“ Moniert wird, dass ihr noch kein Kündigungsschreiben vorgelegt worden sei. Dieses reiche ich nach und bitte i.ü. den Mandanten, der BRV zu bestätigen, dass der Mieter tatsächlich noch nicht ausgezogen ist, da man mir dies offensichtlich nicht glaubt. Mit Schreiben vom 22.02.06 erweitert die BRV die Deckungszusage „auf die Räumung der Mietwohnung“.
Am 13.03.06 – die weitere Vorschusszahlung liegt noch immer nicht vor – bitte ich den Mandanten um erneute Intervention. Am 20.03.06 geht ein Verrechnungsscheck der BRV über 1.084,43 EUR ein mit demHinweis: „Wir zahlen einen den (sic!) Verfahrensgegenstand angemessenen Gebührenvorschuss“. Es fehlt ein Teilbetrag von 657,96 EUR. Woraus dieser resultiert, ergibt sich aus dem Begleittext nicht. Der Betrag liegt jedenfalls über der Brutto-Termingebühr, deren Streichung ich aufgrund des Begleittextes zunächst vermutet hatte („den Verfahrensgegenstand angemessenen …“).

Ich werde nunmehr Mandat wegen des Restbetrags gegen die BRV erhalten, diese wird nicht nur die Differenz, sondern auch meine weitere Vergütung, ggfls. auch Gerichtskosten zu zahlen haben. Macht ja nix: das trägt ja die Versichertengemeinschaft mit ihren Prämien – und die kann man notfalls erhöhen.

Meine Antwort auf die eingangs gestellte Frage fällt sehr eindeutig aus!
RAUG

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