RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

BGV – Das Happy End

über die beiden ersten Akte hatte ich bereits berichtet – unberechtigte Deckungsverweigerung und teilweise Nichtzahlung des Vorschusses, dann Zahlungsaufforderung durch mich mit Vollmacht des Mandanten und Zahlung des Restvorschusses seitens des BGV mit Verweigerung der übernahme meiner Vergütung wegen der Geltendmachung der Restforderung.
Geirrt habe ich mich über den Inhalt des 3. Aktes: heute erreicht mich ein Schreiben des BGV, wonach er nun auch letztere Vergütung übernimmt. So verplempert ein Rechtschutzversicherer sinnlos (auch wenn das Geld bei mir gut angelegt ist 😉 ) die ihm anvertrauten Prämien seiner Versicherungsnehmer!

MfG

RAUG

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