ist nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) der Versuch einiger Rechtsschutzversicherer,
Vergütungsabkommen zu schließen, in denen sich Rechtsanwälte verpflichten, für Versicherungskunden zu niedrigeren Gebühren tätig zu werden als sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht.
Der Präsident der BRAK Bernhard Dombek hat in einem offenen Brief an die Kammermitglieder Bedenken gegen solche als «Rationalisierungsabkommen» bezeichneten Vereinbarungen geäußert.
Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 3. April 2006