DA mahnt RSV-Blog ab

Der Kollege André Feske hat einen Beitrag über das Regulierungsverhalten der DA geschrieben. Zur Dokumentation hat er einen Brief des Versicherers veröffentlicht, auf dem der Namen des Sachbearbeiters noch zu lesen war.

Offenbar hat die DA – in eigenen Angelegenheiten – einen funktionierenden Rechts-Apparat installiert, der in Form einer Abmahnung an die Redaktion tätig wurde.

Frau Dr. N. S. (*), LL.M.,
Compliance Officer,
Rechtsanwältin
Zurich Gruppe Deutschland
Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)
Recht, Corporate Responsibility, Compliance

(*) der vollständige Name ist der Redaktion bekannt. 😉

bat forderte in einer – an die Rechtsanwälte Dr. Bahr und Hoenig als verantwortliche Vertreter des Redaktionteams gerichteten – eMail „hiermit“ auf,

umgehend den Namen unseres Mitarbeiters sowie seine Kontaktdaten von Ihrem RSV Blog zum Thema „DA “ kein Rechtschutz für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen“ zu entfernen bzw. zu schwärzen.

Dieser Bitte Forderung des Compliance Officer kommen wir – mit der Bitte um Entschuldigung für dieses peinliche Versehen, einen Allerweltsnamen nicht gelöscht zu haben – ebenso gerne nach, wie der Bitte um eine schriftliche Bestätigung: Voilà !

5 Responses to “DA mahnt RSV-Blog ab”

  1. anonymisiert sagt:

    Bezweifle, dass das nötig gewesen wäre. Mal rein rechtlich betrachtet.

      Ich bin eher ein ängstlicher Typ und scheue die Auseinandersetzung. Deswegen. crh
  2. anonymisiert sagt:

    Ehrlich, verstehe ich nicht. Wieso ist Herr XY Mitarbeiter der Zurich-Beteiligungs-AG?
    Der arbeitet doch bei einem Unternehmen, das die Arbeit erledigt, für das der VN eine Vertrag mit seinem Rechtschutzversicherer geschlossen hat. Vielleicht sollte man ihm das ‚mal stecken?

  3. anonymisiert sagt:

    Danke für die Info. Auch diesen Anbieter streiche ich aus meiner Liste der in Frage kommenden Ver(un)sicherungs-Unternehmen.

  4. anonymisiert sagt:

    Comöiance, achja. Da fällt mir ein, dass ich diesen Begriff das erste Mal bei dem Webauftritt der DB AG gelesen habe, als ich mir eine Fahrkarte kaufen wollte. Dort war dazu ausgeführt, dass sich die Eisenbahn an die bestehenden Gesetzte hält. Donnerwetter!