Die Umsatzsteuer und die Versicherungsleistung ist auch immer wieder ein Thema, bei dem manche Versicherer gern zu Lasten ihrer Versicherungsnehmer entscheiden.
Wird einem umsatzpflichtigen Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen, ist es (steuerrechtlich) schon grundsätzlich umstritten, ob er die Aufwendungen für seine Vereidigung bei der Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann oder eben nicht. Wer Einblick ins Steuerrecht hat, kann sich vorstellen, wie dieser Streit in praxi entschieden wird.
Unstreitig nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist der Unternehmer aber immer dann, wenn die ihm zur Last gelegte Tat privat und nicht beruflich veranlaßt war.
Ich vertrete derzeit einen Unternehmer in einer OWi-Sache, der bei dem DAS versichert ist. Nachdem ich den Vorschuß inklusive Umsatzsteuer erbeten habe, teilt mit der DAS mit:
„Unser VN ist zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Bitte fordern Sie deshalb die Umsatzsteuer unmittelbar von ihm.“
Zahlt mein Mandant nun die Umsatzsteuer an mich, wird er im Zweifel steuerrechtliche Probleme bekommen, ganz besonders dann, wenn die Ordnungswidrigkeit auf einer privaten Ausflugsfahrt festgestellt wurde.
Spekuliert der DAS darauf, die Umsatzsteuer (die ein Versicherer nicht absetzen kann) zu sparen, obwohl er zur Leistung auch insoweit verpflichtet wäre? Es deutet einiges genau darauf hin – oder warum fragt der Versicherer nicht erst einmal bei mir nach und stellt seinem Versicherungsnehmer eine steuerrechtliche Falle?