Ich hatte in dem Bericht vom 9. April 2005 „Concordia und die Schecks“ erwähnt, daß ein Kollege im Namen seiner Mandantin die Concordia unter anderem deswegen verklagt hat, weil der Versicherer auf die Bezahlung per Scheck nicht verzichten wollte. Die Klage war in dieser Beziehung erfolgreich.
Hier ist die Entscheidung des Amtgericht Hannover vom 28.2.05.
Zugleich wird in dem Urteil recht gut deutlich, daß der Versicherer mit nicht nachvollziehbarer Begründung sich seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen versuchte. Einmal mehr entschied ein Gericht, daß für den „Normalfall“ 1,3 Geschäftsgebühren entstehen, und nicht nur 0,9, für deren Entstehung der Versicherer Argumente an den Haaren herbeizieht.
Auch ich bin gerade heute wieder mit dem D.A.S. zusammen gestoßen. Der D.A.S. versucht mit aller Kraft, die gesetzlichen Gebühren zu senken. Dabei droht er, die Fälle könnten durchaus auch von „Anwälten des D.A.S. zu geringeren Gebühren als der Mittelgebühr“ bearbeitet werden. Dem D.A.S. ist es gleichgültig, welche Art von Verteidigung seine Mitglieder erhalten. Dem D.A.S. kommt es lediglich auf seine Gewinnmaximierung an. Der D.A.S begeht Hochverrat an seinen Mitgliedern. Diese stehen unter enormem Druck, weil zumeist ihre Fahrerlaubnis bedroht ist, und der D.A.S. verrät die Verteidigung !
Der D.A.S versucht die Konkurrenzsituation auf dem Anwaltsmarkt schamlos auszunutzen. Eine sachgemäße Verteidigung ist bei dem Gebührendumping des D.A.S. nicht möglich. Es handelt sich schlicht um Hochverrat an den Mitgliedern des D.A.S: Zumeist ist mit der Fahrerlaubnis auch die Existenz der Mitglieder bedroht. Um Gewinne zu machen, versucht der D.A.S. „Billiganwälte“ und „Billigverteidigung“ zu etablieren. Es hilft nichts: Verkehrsrechtsanwälte müssen dagegen an die breite Öffentlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bosche
(Rechtsanwalt)