Das offene Messer der Rechtsschutz Union

über einen besonders dreisten Fall, wie sich ein Versicherer um seine Leistung zu drücken versucht und die eigenen Kunden dabei nach allen Regeln der Kunst derbe abzockt, hat mir eine Kollegin berichtet.

Sie hat ein Schreiben von ihrem Mandanten bekommen, das die Rechtsschutz Union an ihn geschickt hat.

In diesem Schreiben bietet der Versicherer seinem Kunden den Abschluß einer Vereinbarung an.

Wir schlagen vor, diese Schadenangelegenheit durch Erstattung der folgenden Gebühren zu regulieren.

Und nun folgen Beträge, die weit, weit unter dem Niveau liegen, auf dem eine Verteidigerleistung auch nur annähernd seriös abgerechnet werden kann.

Wenn der Versicherungsnehmer nun dieses Angebot unterzeichnet und an die Rechtsschutz Union schickt, bekommt er noch nicht einmal die Hälfte der Versicherungsleistung, die ihm ohne diese Vereinbarung zustünde. Die andere Hälfte bezahlt er dann aus dem eigenen Portemonnaie.

Ich habe Mandanten verteidigt, die wegen weit weniger krimineller Energie verurteilt wurden. Das hier ist zumindest ein Fall für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

16 Responses to “Das offene Messer der Rechtsschutz Union”

  1. anonymisiert sagt:

    Für mich sieht das wie ein klassischer Fall der arglistigen Täuschung aus, was die Vereinbarung dann zumindest anfechtbar machen würde. Aber das müsste man wahrscheinlich wieder lang und breit durchprozessieren.

  2. anonymisiert sagt:

    So kenne ich die Rechtsschutzunion gar nicht. Bei den Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren hat sie es noch nicht probiert.
    Aber Durchprozessieren sollte man dies auf jeden Fall mal!

  3. anonymisiert sagt:

    Man erlebt ja jeden Tag allerlei Happenings mit den unterschiedlichen RSV. Dieser Sachverhalt jedoch schlägt dem Fass den Boden aus. Ein Grund mehr von dieser RSV dringend abzuraten.

  4. anonymisiert sagt:

    Die RSU nimmt offenbar an der Apraxa-Genossenschaft teil, jedenfalls sieht die Liste der empfohlenen Rechtsanwält/innen der des Apraxa-Verbundes ähnlich (www.apraxa.de und http://www.ru-service.de). Das Angebot der RSU hier dürfte dann im Volltext lauten: Liebes Anwalt, auch wenn Du noch nicht zu Apraxa gehörst, nimm unsere Vorschläge an (1) oder rechne uns gegenüber in voller Höhe ab (2), bloss darfst Du im Fall (2) den SB von unserem Kunden zu holen (versuchen). Im Fall (1) würde die RSU vmtl. nicht kürzen.

    Betrügerisch wird das m.E. erst dann, wenn die RSV den SB vom VN über die Beitragsrechnungen / Lastschrift zusätzlich holt, während sie im Verhältnis zum RA Ausgaben gespart hat.

    Das alte VVG – bis 31.12.2007 – gewährte dem Kunden in § 1 einen Schadenersatzanspruch, dieser in Höhe der gesetzlichen Gebühren des Anwalts abzgl. Selbstbehalt. Das neue VVG spricht nur von einem vertraglichen Leistungsanspruch, der wohl ausgehandelt werden muss, vgl. dort. Zahlte eine RSV nach alter Rechtslage nicht die gesetzlichen Gebühren, verkürzte sie den Deckungsanspruch des Kunden zu seinem Nachteil, nach neuem Recht wird die Höhe des Anspruchs durch den Vertrag bestimmt und nicht durch die heranzuziehenden Gebühren-Gesetze.

  5. anonymisiert sagt:

    @ Jo Breu

    Sie dürften richtig liegen mit Ihrer These, dass eine sehr sehr enge Beziehung zwischen der RSV und Apraxa besteht. Dies deshalb, weil die von Apraxa benannten Kanzleien identisch sind mit denen, welche von der RSU empfohlen werden. Interessant zu erfahren, welcher Kollege den Pakt mit der RSU eingegangen ist.

  6. anonymisiert sagt:

    Interessant zu erfahren, welcher Kollege den Pakt mit der RSU eingegangen ist.

    Vorsicht, die von der Rechtsschutz Union – ohne ihr Wissen – veröffentlichten Liste der Anwälte haben nicht alle solche Gebührenabreden, bzw. rechnen das Verteidigerhonorar nicht auf einer solchen Grundlage ab.

  7. anonymisiert sagt:

    Hm, das erinnert mich an folgende Wette beim Münzwurf:

    Bei Kopf gewinnt die Versicherung, bei Zahl verliert der Versicherungsnehmer…

    Es ist ja oft schon mühselig, die Schwelle „die RS-Versicherung bezahlt immer alles und wenn nicht, ist das nicht mein Problem“ beim Mandanten niederzureißen. Aber das hier ist der Hammer.

    Man könnte ja fast meinen, dass der falsche Textbaustein reingerutscht ist. Der, den man immer nach der Abrechnung bekommt („haben wir Ihre Abrechnung geprüft und kommen zu dem Ergebnis bla bla …weit unterhalb der Mittelgebühren bla bla“).

  8. anonymisiert sagt:

    @ RA Hoenig

    Natürlich will ich keinem Kollegen zu nahe treten. Ich habe jedoch die Kanzleien unserer Region auf den unterschiedlichen Homepages RSU und Apraxa getestet. Und da scheint es zu passen. Aber natürlich nur eine Vermutung.

  9. anonymisiert sagt:

    Ich habe selten so etwas dreistes von Seiten eines Versicherers gesehen…

  10. anonymisiert sagt:

    Ähem. ich möchte doch um ein wenig mehr Sachlichkeit in der Diskussion bitten, vor allem, dass hier nicht Äpfel mit Birnen vermischt werden:

    1. über das „Angebot“ der Versicherung kann man streiten und ich teile hier die Meinung der bisherigen Kommentatoren.

    2. Ob die RSU mit der Apraxa zusammenarbeitet, ob alle von der RSU empfohlenen Mitglieder APRAXA-Anwälte sind und ob das „Angebot“ einer Vereinbarung entspricht, die die RSU mit anderen Anwälten haben mag, tut doch bei diesem Sachverhalt überhaupt nichts zur Sache. Im Gegenteil: Hier versucht der Versicherer doch gerade seine Vorstellung auch an eine Kanzlei weiterzugeben, mit der sie KEIN Abkommen hat.

  11. anonymisiert sagt:

    Hallo,
    ich hatte mich früher schon einmal gemeldet. Ich war Büro- und Notariatsvorsteher einer 10er Sozietät und bin nunmehr bei einer Versicherung tätig. Wenn eine Versicherung den Streit wegen des Honorars und mit dem Kunden provozieren, dann auch, um den Kunden zu einem von ihm empfohlenen RA zu bringen. Insofern wird sich der Versicherungsmarkt bald ändern und RAe ohne Vereinbarung mit einer Versicherung werden keine Mandate mehr bekommen. In meiner früheren Kanzlei gab es schon seit 25 Jahren mit der RS ein Rationalisierungsabkommen. Das bedeutete eine gute Zusammenarbeit ohne Streit über die Honorarhöhe. Bei einer Versicherung ging es sogar soweit, dass der Deckungsfall nur noch mündlich angekündigt wurde und die Honorarzahlung auf Zuruf ohne Schriftverkehr erfolgte. Diese Versicherung hatte auch nur mit wenigen Anwälten, die im internen Rating gut abschnitten und auch zertifiziert sind, solche Abkommen. Die RSV hat ein internes genaues Punktesystem über jeden Anwalt und schließen somit auch keine Verträge mit schlechten Anwälten. Daher steht auch auf der HP der APRAXA, dass die Anwälte sich zertifizieren lassen müssen.

    Dieser Blog dürfte sich daher auch bald erledigt haben, da mangels RS-Mandate keine Streitigkeiten mehr gibt.

    Auf dass alle noch klagen können und mit sonnigen Grüßen
    Bernd

  12. anonymisiert sagt:

    @ B.Brod:

    Dass sich dieser Blog bald erledigt hat, wünschen sich auch die Anwälte. Allerdings aus anderen Gründen, als Sie. 🙂

    Dass die Versicherer die freie Anwaltswahl aufgeben wollen, ist eine hilfreiche Information. Gut, dies von einem „Insinder“ zu erfahren. Die Mandanten, die mit ihren Anwälten teilweise jahrelang vertrauensvoll zusammenarbeiten, werden sich über solche Infos bestimmt sehr freuen…

  13. anonymisiert sagt:

    @ Schulze:

    Diese „hilfreiche Information“ dürfte sich schon wegen der Versicherungsbedingungen nur darauf beschränken, dass andere Anwälte nicht mehr durch die Versicherer empfohlen werden. Falls ein Versicherer tatsächlich ein Produkt entwickeln würde, wonach nur ausgewählte Anwälte mandatiert werden dürften, hätte dies m.E. nur eine Chance am Markt, wenn es als Option (gegen Prämienreduktion – wie bei der Kaskoversicherung) angeboten würde. Im bestimmten Rahmen gibt es das bei Erstberatungen doch auch schon.

    Ansonsten wird sich der Blog kurzfristig sicher nicht erledigen – egal, aus welchem Grund.

  14. anonymisiert sagt:

    @ RA Berger

    …… ähm, von welchem Markt, bitteschön, ist denn hier die Rede ….. ?

  15. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Brod,

    viel wahrscheinlicher ist, daß der „Rechtsschutzanwalt“ im Bewußtsein der rechtsuchenden Bürger zum „Kassenanwalt“ mutiert, der sich in erster Linie seinem Brötchengeber verpflichtet sieht und sich angesichts der gedeckelten Honorare über „Masse statt Klasse“ finanziert.

    Denn, seien Sie ehrlich, für die Versicherungswirtschaft ist der RA eine guter RA, der besonders billig ist, fachliches Können und Erfahrung sind doch eher zweitrangig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maier, RA

    P.S. Inzwischen lehnen wir es ab, mit einigen RSV zu korrespondieren. Unsere Mandaten können das meist nachvollziehen und wechseln dann oft die RSV.

  16. anonymisiert sagt:

    Bin mal gespannt, was dem nächsten dazu einfällt – ich bin klar dafür.