Sobald es um die Kürzung von Rechtsanwaltsgebührenrechnungen mit mehr oder minder fadenscheinigen Argumenten geht, glänzen die Rechtsschutzversicherer mit einem kollektiven Schulterschluß und unzerbrüchlicher Solidarität.
Was aber, wenn sich die Interessen der Rechtsschutzversicherer gegeneinander richten? Können sich die Assekuranzen da Ihrer gemeinsamen Solidarität getreu dem alten sozialistischen Slogan „Waffenbrüder sind Klassenbrüder“ sicher sein?
Nein! Vielmehr gilt da die alte nihilistische Erkenntnis der realen sozialistischen Gesellschaft, daß die Steigerung „Feind , Totfeind, Genosse“ lautet.
Unsere Mandantschaft macht als Vermieter Ansprüche gegen den vormaligen Mieter geltend. Die Rechtsschutzunion als damaliger Rechtsschutzversicherer lehnt den Gros wegen angeblicher Nachvertraglichkeit (Anm. d. Verf.: zu unrecht) ab. Das ist insoweit kein Problem, da die Mandanten bei der Auxilia eine Anschlußversicherung abgeschlossen haben, die wiederum für all das Deckungsschutz gewährt, was die Rechtsschutzunion wegen Nachvertraglichkeit abgelehnt hat. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Nur, was ist nachvertraglich? Da hat die Rechtsschutzunion so ihre eigenen, nicht nachvollziehbaren Vorstellungen. Das allerdings kann der Mandantschaft egal sein, da es sie ja nicht kümmert, wer letztendlich zu welchem Anteil die Kosten übernimmt.
Also wandte sich die Auxilia direkt an den Vorversicherer Rechtsschutzunion: „Unstreitig ist ein Versicherungsfall im Jahr 2006 während des Bestandes des Rechtsschutzversicherungsvertrages in Ihrem Hause eingetreten. Dieser ist auch ursächlich für den nun vorliegenden Streit. Soweit mehrere Versicherungsfälle ursächlich sind, ist der zeitlich erste Verstoß entscheidend. Dieser fällt in Ihre Vertragslaufzeit und wir bitten nochmals um Prüfung Ihrer Eintrittspflicht unter Berücksichtigung von § 4 ASbs. 2 lit. a) RU-ARB“.
Die Rechtsschutzunion meinte hierzu kurz und prägnant: „Machen wir aber nicht!“
Die Auxilia, der die Hände gebunden sind, möchte nun unsere Mandanten dazu bewegen, sich beschwerdeführend an den Ombudsmann zu wenden.
Das allerdings ist mit Zeit und Arbeit für unsere Mandanten verbunden, die ihnen weder entlohnt wird noch Vorteile bringt. Vielmehr freut es den Verfasser, daß der Bummerang der Ignoranz endlich einmal auf die Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung zurückschlägt. Schließlich müssen wir Rechtsanwälte uns tagtäglich mit den Elaboraten der Rechtsschutzversicherer vom Stile „Machen wir aber nicht“ herumschlagen, mit denen unserer gesetzlichen Gebühren gekürzt werden und uns dadurch unbezahlte Mehrarbeit aufgebürdet wird.
Sollen die beiden Krähen sich mal schön gegenseitig die Augen aushacken….