Archive for the ‘Rechtsschutz Union’ Category

Noch schlimmer als ARAG ??

Montag, Juli 6th, 2015

Die ARAG ist (mit derzeit 137 fast ausschließlich negativen Einträgen) seit Jahren unrühmlicher Spitzenreiter hier im Blog. Wie allerdings u.a. im Versicherungsjournal berichtet wird, geht es noch deutlich schlimmer:

Mit einer Beschwerdequote von 12,55 Beschwerden pro 100.000 versicherte Risiken liegt die Alte Leipziger Versicherung (Rechtsschutz Union) weit vor der AG ARAG SE (4,98) und der HUK 24 AG (4,90). In der Rangliste der größten Rechtsschutzversicherer liegt ARAG allerdings an der Spitze.

Schlimmer als ARAG ? !

Montag, Januar 26th, 2015

Vor knapp zwei Jahren haben wir mal einen Blick auf unsere „Bestenliste“ geworfen. Die „Top Ten“ und ihre Rangfolge sind bis heute unverändert geblieben. Einsamer Spitzenreiter blieb die ARAG – offensichtlich Anwalts ganz besonderer „Liebling“.

Dies bestätigt prinzipiell auch die Beschwerdeliste 2013 der BaFin – ABER:

Relativ zur Zahl der Versicherungsverträge toppt die Alte Leipziger (bzw. Rechtsschutz Union) die ARAG allerdings bei Weitem: Ca. 1/3 der Verträge, aber genau so viele Beschwerden. Auch ‘ne Leistung.

Das offene Messer der Rechtsschutz Union

Mittwoch, April 1st, 2009

über einen besonders dreisten Fall, wie sich ein Versicherer um seine Leistung zu drücken versucht und die eigenen Kunden dabei nach allen Regeln der Kunst derbe abzockt, hat mir eine Kollegin berichtet.

Sie hat ein Schreiben von ihrem Mandanten bekommen, das die Rechtsschutz Union an ihn geschickt hat.

In diesem Schreiben bietet der Versicherer seinem Kunden den Abschluß einer Vereinbarung an.

Wir schlagen vor, diese Schadenangelegenheit durch Erstattung der folgenden Gebühren zu regulieren.

Und nun folgen Beträge, die weit, weit unter dem Niveau liegen, auf dem eine Verteidigerleistung auch nur annähernd seriös abgerechnet werden kann.

Wenn der Versicherungsnehmer nun dieses Angebot unterzeichnet und an die Rechtsschutz Union schickt, bekommt er noch nicht einmal die Hälfte der Versicherungsleistung, die ihm ohne diese Vereinbarung zustünde. Die andere Hälfte bezahlt er dann aus dem eigenen Portemonnaie.

Ich habe Mandanten verteidigt, die wegen weit weniger krimineller Energie verurteilt wurden. Das hier ist zumindest ein Fall für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Rechtsschutzunion – flott (beim Kürzen)

Donnerstag, Juni 12th, 2008

Mandant baut als Wartepflichtiger einen Unfall, der Gegner wird verletzt, gegen den Mandanten auch wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Ich fordere von der RU einen Vorschuss: Grund- und Verfahrensgebühr sowie die Gebühr nach 4141 VV RVG. Die Antwort: wir zahlen Grund- und Verfahrensgebühr, die Befriedungsgebühr ist nocht nicht angefallen!
Kluge Leute! Einen *Vorschuss* fordert man wohl gerade auf Kosten, die noch nicht angefallen sind!

Entweder werde ich – so das Ziel – für den Mandanten eine Einstellung erreichen, dann ist die Gebühr nach 4141 VV RVG auch angefallen und (auch als *Vorschuss*!)zu zahlen. Oder es ergeht ein Strafbefehl, dann wird die Gebühr nach 4106 VV RVG (in derselben Höhe!) anfallen, evtl. auch die Terminsgebühr nach 4108 VV RVG.

Fazit: entweder geht’s darum, mich hinzuhalten, oder die wissen’s tatsächlich nicht besser. Gegen das eine wie das andere wird die angekündigte Klage das probate Mittel sein! So verschleudert man Versicherungsprämien!

RAUG

Eine Krähe hackt der anderen ein Auge aus…..

Donnerstag, März 13th, 2008

Sobald es um die Kürzung von Rechtsanwaltsgebührenrechnungen mit mehr oder minder fadenscheinigen Argumenten geht, glänzen die Rechtsschutzversicherer mit einem kollektiven Schulterschluß und unzerbrüchlicher Solidarität.

Was aber, wenn sich die Interessen der Rechtsschutzversicherer gegeneinander richten? Können sich die Assekuranzen da Ihrer gemeinsamen Solidarität getreu dem alten sozialistischen Slogan „Waffenbrüder sind Klassenbrüder“ sicher sein?

Nein! Vielmehr gilt da die alte nihilistische Erkenntnis der realen sozialistischen Gesellschaft, daß die Steigerung „Feind , Totfeind, Genosse“ lautet.

Unsere Mandantschaft macht als Vermieter Ansprüche gegen den vormaligen Mieter geltend. Die Rechtsschutzunion als damaliger Rechtsschutzversicherer lehnt den Gros wegen angeblicher Nachvertraglichkeit (Anm. d. Verf.: zu unrecht) ab. Das ist insoweit kein Problem, da die Mandanten bei der Auxilia eine Anschlußversicherung abgeschlossen haben, die wiederum für all das Deckungsschutz gewährt, was die Rechtsschutzunion wegen Nachvertraglichkeit abgelehnt hat. Soweit ein ganz normaler Vorgang. Nur, was ist nachvertraglich? Da hat die Rechtsschutzunion so ihre eigenen, nicht nachvollziehbaren Vorstellungen. Das allerdings kann der Mandantschaft egal sein, da es sie ja nicht kümmert, wer letztendlich zu welchem Anteil die Kosten übernimmt.

Also wandte sich die Auxilia direkt an den Vorversicherer Rechtsschutzunion: „Unstreitig ist ein Versicherungsfall im Jahr 2006 während des Bestandes des Rechtsschutzversicherungsvertrages in Ihrem Hause eingetreten. Dieser ist auch ursächlich für den nun vorliegenden Streit. Soweit mehrere Versicherungsfälle ursächlich sind, ist der zeitlich erste Verstoß entscheidend. Dieser fällt in Ihre Vertragslaufzeit und wir bitten nochmals um Prüfung Ihrer Eintrittspflicht unter Berücksichtigung von § 4 ASbs. 2 lit. a) RU-ARB“.

Die Rechtsschutzunion meinte hierzu kurz und prägnant: „Machen wir aber nicht!“

Die Auxilia, der die Hände gebunden sind, möchte nun unsere Mandanten dazu bewegen, sich beschwerdeführend an den Ombudsmann zu wenden.

Das allerdings ist mit Zeit und Arbeit für unsere Mandanten verbunden, die ihnen weder entlohnt wird noch Vorteile bringt. Vielmehr freut es den Verfasser, daß der Bummerang der Ignoranz endlich einmal auf die Sachbearbeiter einer Rechtsschutzversicherung zurückschlägt. Schließlich müssen wir Rechtsanwälte uns tagtäglich mit den Elaboraten der Rechtsschutzversicherer vom Stile „Machen wir aber nicht“ herumschlagen, mit denen unserer gesetzlichen Gebühren gekürzt werden und uns dadurch unbezahlte Mehrarbeit aufgebürdet wird.

Sollen die beiden Krähen sich mal schön gegenseitig die Augen aushacken….

Rechtsschutz Union und der Stichentscheid

Freitag, Juni 22nd, 2007

über ein besonders merkwürdiges Verhalten zur Frage der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites berichtet Rechtsanwalt Tilman Winkler aus der Kanzlei der Rechtsanwälte Knodel und Winkler Partnerschaft in 79341 Kenzingen:

Eine Klage einer Mandantin wurde in erster Instanz abgelehnt, die Mandantin erteilte nach Prüfung und Bejahung der Erfolgsaussichten Mandat für die Berufung. Die Rechtsschutz Union legte Bedenken dar, verweigerte die Deckungszusage und verwies auf den Stichentscheid.

Ein ausführliches Gutachten unter Berücksichtigung aller Aspekte des Falles, aller Bedenken der Rechtsschutzversicherung und ausführlicher Berücksichtigung der Literatur und Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen wurde angefertigt und der Rechtsschutz Union übersandt. Im Gutachten wurden Erfolgsaussichten der Berufung bejaht und die Berufung dann auftragsgemäß eingelegt.

Die unmittelbare Reaktion der Versicherung bestand in einem patzigen Satz, wonach man dort weiter keine Erfolgsaussichten sehe und zudem darauf verwies, daß Anwaltshaftungsansprüche auf den Versicherer übergehen. Soweit so gut.

Auf die Rechnung für das Gutachten antwortete die Rechtsschutz Union mit folgendem (vollständig) wiedergegebenen Schreiben:

„wir danken für Ihre Nachricht. Wir können Ihrem Auftraggeber nicht empfehlen das mangelhafte Gutachten zu vergüten.“

Die Versicherung hat nach den ARB die Kosten des Gutachtens zu tragen und hierauf sogar im Ausgangsschreiben selbst hingewiesen. Es darf daher schon einigermaßen verwundern, daß die Rechtsschutz Union meint, sich hier vollständig weigern zu können und dazu noch ohne jede sachliche Begründung ein umfassendes Gutachten als mangelhaft bezeichnet.

Es gibt also auch bei der Rechtsschutz Union nicht nur Licht, wie es die Eintragungen im Forum vermuten lassen, sondern einen besonders dunklen Schatten!

Vielleicht war das Gutachten nur deswegen mangelhaft, weil es von der Rechtsansicht des Sachbearbeiters abweicht. Und vielleicht hilft hier ein weiteres Mandat: Mandant ./. Rechtsschutz Union. Mit ein wenig Glück wird die Sache dann jemandem vorgelegt, der sich mit den Bedingungen des Versicherers auskennt.

RS Union – unkompliziert

Montag, Juli 17th, 2006

Es gibt auch noch Positives zu vermelden:

Ermittlungsverfahrehren gegen den Mandanten wegen angeblichen überholens bei unklarer Verkehrslage, drohendes Bußgeld 50.- Teuro. Schutzschrift gefertigt, daraufhin Einstellung des Verfahrens.

Gebührennote kurz unterhalb der Mittelgebühr einschließlich „Befriedungsgebühr“ 5115 V RVG an Rechtsschutz Union. Vollständige Zahlung ohne jegliche Diskussion und/oder Rückfrage binnen sieben Tagen. So soll’s sein!

P.S. Inzwischen habe ich erfahren, dass die „Befriedungsgebühr“ ungekürzt stets als Mittelgebühr anzusetzen sein soll, vgl.

http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/rvgreport_2005_401.htm
Na gut, beim nächsten Mal !

Rechtsschutz Union – immer wieder flott

Freitag, Juli 15th, 2005

Rechtsanwalt Henning Cwik aus Geilenkirchen weiß Freundliches von der Rechtsschutz Union zu berichten:

Ich möchte diese Gelegenheit nutzen auch einmal etwas Positives über eine Rechtsschutzversicherung zu berichten. Anders als viele Rechtsschutzversicherer, welche durch unzählige Rückfragen auffallen, reagiert die Rechtsschutz Union unmittelbar auf Deckungsanfragen. Oftmals liegt die Antwort bereits innerhalb von 24 Stunden per Telefax vor. Auch ist es bislang nicht vorgekommen, dass nur die Gerichtskosten und nicht der Gebührenvorschuss überwiesen wurden, wie es bei einigen Versicherern derzeit Mode ist. Würde die Bearbeitung bei allen Rechtsschutzversicherungen derart reibungslos funktionieren würde uns Anwälten viel Arbeit erspart bleiben.

Dem schließe ich mich kommentarlos an.

Rechtsschutz Union reagiert flott

Donnerstag, Juni 23rd, 2005

So stelle ich mir das vor: In einer Disziplinarsache verteidige ich einen Beamten. Die Deckungsanfrage mit kurzer Schilderung des Sachverhalts ging am 21. Juni 2005 an die Rechtsschutz Union. Bereits heute, keine zwei Tage später, erhalte ich die Zusage.

Lediglich eine kleine Differenz zwischen meiner Vorschußnote und dem angekündigten überweisungsbetrag trübt das Bild ein wenig. Ich bin sicher, daß es sich dabei um ein Versehen handelte.

Es gibt sie also, die Alternativen …

Keine Erfolgsaussicht – Rechtsschutzunion zahlt trotzdem

Freitag, April 15th, 2005

Der Kollege Folkert Janke befürchtete, das RSV-Blog verkomme zur reinen Meckerecke. 🙂 Deswegen bat er uns, folgenden „Leserbrief“ zu veröffentlichen. Das tun wir doch gern. Selbstverständlich soll hier auch über herausragendes Regulierungsverhalten berichtet werden.

Sehr geehrtes RSV-Blog-Team,

an dieser Stelle möchte ich auch einmal etwas positives über eine Rechtsschutzversicherung, namentlich die Rechtsschutz Union in München, berichten. Es ging zwar nur um eine Erstberatung im Vertragsrecht (Mandat hatte insoweit auch Versicherungsschutz) und am Telefon zeigte man sich zunächst nicht gerade zahlungswillig. Die Erstberatung ergab, dass kein Anspruch geltend gemacht werden kann, daraus folgerte der Sachbearbeiter (richtigerweise), dass keine Erfolgsaussicht besteht. Er teilte mir mit, dass nur erfolgsversprechende Ansprüche von der Versicherung getragen würden, diese Erstberatung damit nicht. Ich war doch mehr als verwundert, vor allem als er mir dann noch sagte, man werde die Beratung vielleicht aus Kulanz begleichen. Soweit hätte man es auch im Bereich „negativ“ einordnen können.

Jetzt komme ich aber zu dem positiven Teil. Ich machte das, was ich gleiche hätte machen sollen, ich schrieb eine Email. Die Kostenregulierung ist bei der Rechtsschutz Union nämlich auch per Email möglich und eine Gutschrift erfolgte kommentarlos innerhalb von 2 Tagen.

Da sich doch öfters Mandanten nach einer „guten“ Rechtsschutzversicherung erkundigen und ich nur auf den Test der Stiftung Warentest verweisen kann, finde ich es sehr gut, wenn es jetzt eine Auflistung aus der täglichen Praxis gibt. So kann ich wirklich des Anwalts Liebling unter den Versicherungen empfehlen. Ich hoffe, auch mit meinem kleinen Beitrag zum Ausbau der Liste beizutragen und verbleibe

mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt Folkert Janke

Möllendorffstraße 3
D-10367 Berlin
janke@rae-juk.de
http://www.rae-juk.de
Tel: +49 30 551 528 75
Fax: +49 30 551 528 79

Für diesen Beitrag bedankt sich
freundlich grüßend
Carsten R. Hoenig