D.A.S. postet

Die D.A.S. hat anscheinend einen heldenhaften Sieg vor dem AG Hamburg-St. Georg errungen und das entsprechende Urteil auch gleich bei  Burhoff gepostet. Man wird sich also darauf einstellen dürfen, dieses Urteil in nächster Zeit vorgehalten zu bekommen, wenn es mal wieder um die Frage der Mittelgebühr in Owi-Verfahren geht.

Tatsächlich hat aber offensichtlich ein Kollege ungeschickterweise versucht, die Mittelgebühr in einem wirklich eher unterdurchschnittlichen Fall (einfacher Rotlichtverstoß, Bußgeld 50.- Teuro, 1 Punkt) gerichtlich durchzudrücken. So heldenhaft war der Sieg also wohl doch nicht.

One Response to “D.A.S. postet”

  1. anonymisiert sagt:

    …. und warum die Entscheidung entweder falsch oder nicht verallgemeinerungsfähig ist, kann man nachlesen bei

    http://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/293.htm