Ist NRV eigentlich die Abkürzung für nervige Rechtsschutz-Versicherung?
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung; wie üblich habe ich meiner Kostendeckungsanfrage (nebst Vorschussnote) die entsprechende Anhörung beigefügt. Die dortige VN ist 53 Jahre alt. Auf dem Beweisfoto ist relativ gut eine deutlich jüngere Dame zu erkennen.
NRV fragt nach:
Handelt es sich bei der betroffenen Person um den Ehegatten des Versicherungsnehmers?
Schon ersichtlich nicht wirklich sinnvoll (ggf. auch wegen Mitversicherung berechtigter Fahrer), aber o.k.: „Tochter der VN“, per Fax retour.
Das reicht aber immer noch nicht, jetzt kommt die nächste Frage:
Teilen sie uns bitte mit, auf wen das hier betroffene Fahrzeug zugelassen ist.
Also erklären wir das denen auch noch:
„Da Geschwindigkeitssünder (außer bei Lasermessungen) bekanntlich nicht vor Ort angehalten werden, führen sog. „Blitzerfotos“ zu Kennzeichenanzeigen. Deren Bearbeitungsart setze ich als bekannt voraus: Es wird der/die Kfz-Halter(in) ermittelt und diesem/dieser der Anhörungsbogen und ggf. auch ein Bußgeldbescheid übersandt.
Wie Sie dem Ihnen bereits übersandten Anhörungsbogen entnehmen können, wurde die Messung mit einem stationären Gerät vorgenommen und der Tatvorwurf richtet sich bisher ausschließlich gegen Ihre VN. Unter Berücksichtigung dessen dürfte sich Ihre Frage, auf wen der betroffene PKW zugelassen ist, erledigt haben – oder unschwer selbst zu beantworten sein.“
Mal sehen, was als nächstes kommt.
P.S: Ob man diese Fragen immer wieder mit einem zehnzeiligen Absatz über Auskunfts- und Unterrichtungspflichten eines VN garnieren muss, mag auch bezweifelt werden.
P.P.S.: Meine Vorschussnote ist natürlich nach wie vor offen.