Die Beschwerden von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla aus der Münchener Kanzlei Pießkalla & Leitgeb über die Regulierungspraxis des D.A.S. scheinen Erfolg gehabt zu haben. Er teilte der Redaktion Erfreuliches mit:
Die D.A.S. Rechtsschutz hat – nach Erhalt der Schriftsätze – den gesamten (ja, den gesamten!) Rechnungsbetrag in Höhe einer 2,0 Verfahrensgebühr im Verwaltungsverfahren und einer 1,0 Gebühr im Widerspruchsverfahren bezahlt. Bis auf eine Zahlungsverzögerung von 14 Tagen habe ich also in diesem Fall tatsächlich nichts zu bemängeln.
Ich wünschte, die Abwicklungspraxis hätte sich immer so dargestellt.
Es wäre vermessen, nun zu sagen, daß die steten Tropfen hier im RSV-Blog den Stein aus München erweicht und zur Einsicht gebracht hätten. Aber ausschließen kann man es nicht. 😉
Sei es wie es sei: Sollte das der Anfang einer Wende zum Guten sein? Wir werden die Entwicklung beobachten.