wie bereits berichtet, verwendet die ARAG Textbausteine, wodurch die Mittelgebühren ignoriert werden.
Dann beruft sich das Unternehmen auf „beispielhafte“ Rechtsprechung, welche nicht der einhelligen Auffassung in der Rechtspraxis entspricht.
Schließlich werden eigenmächtige Rechnungskürzungen vorgenommen.
Dass darin Methode steckt, wird dadurch auffällig, wenn man den Inhalt der Textbausteine vergleicht (der Unterschied liegt nur darin, dass in der älteren Meldung die Bußgeldbedrohung kleiner als 50 Euro war und in der jetzt referierten Meldung größer als 50 Euro).