DAS – Stör ich, oder was?

Manchmal habe ich den Eindruck, ich störe, wenn ich im Auftrag eines Mandanten an eine Rechtschutzversicherung eine Deckungsanfrage richte – und sollte die armen Leute lieber in Ruhe lassen.

Am 07.03.2005 wandte ich mich im Auftrag eines Mandanten an die DAS Mannheim und suchte unter umfassender Darlegung des Sach- und Streitstandes um Deckungsschutz nach.

Mit einer Antwort hätte dann binnen der angemessenen Prüfungs- und überlegungszeit von max. zwei Wochen gerechnet werden können, denn nach § 17 Abs. 4 ARB 94 i.V.m. § 271 Abs. 1 BGB kann der Versicherungsnehmer die Entscheidung darüber, ob Deckungsschutz nun gewährt wird oder nicht, „sofort“ verlangen und hat sich der Rechtsschutzversicherer bei der Bemessung der ihm zur Prüfung zu gewährenden angemessenen Frist hieran zu orientieren.

Denkste!

Nachdem nichts geschah, „erlaubte“ ich mir, am 04.04.2005 dann doch an die Deckungsanfrage zu erinnern. Als auch hierauf nichts geschah, wandte ich mich telefonisch am 26.04.2005 an den Rechtsschutzversicherer und erhielt folgende aufschlußreiche Auskunft: „Der Umstand, dass die Deckungsanfrage vom 07.03.2005 noch nicht beantwortet sei, sei allgemeiner Natur. Man habe eine neue EDV-Anlage. Diese sei zudem langsamer als die alte. Außerdem müssten noch erhebliche Rückstände abgearbeitet werden, was eben zu Verzögerungen führe.“ Mir wurde dann gleichwohl eine schriftliche Antwort auf die Deckungsanfrage „in den nächsten Tagen“ in Aussicht gestellt.

Tatsächlich erhielt ich dann am 02.05.2005 – unter Angabe von Daten, die zuvor nur auf dem Schriftwege mitgeteilt worden waren – meine Antwort: „Leider liegt uns Ihre Deckungsanfrage vom 07.03.2005 nicht vor. Wir bitten höflich um nochmalige übersendung.“ Also: zumindest das Erinnerungsschreiben vom 04.04.2005 war dann wohl doch zugegangen. Warum braucht es dann aber einen Monat, um zumindest hierauf zu reagieren?

Man sagt dazu nichts. Die Wege, die die Post in diesen Tagen nimmt, sind halt unergründlich und – so man Deckungsanfragen nicht per Gerichtsvollzieher der Rechtsschutzversicherung zustellen läßt – schwer nachweisbar. Man übersendet die Deckungsanfrage halt nochmal. Diesmal am 02.05.2005 – halbwegs nachweisbar – per Fax. Am 18.05.2005 bettelt man dann wieder, doch endlich die Deckungsanfrage beantwortet zu bekommen. Die kommt dann, datiert auf den 18.05.2005, mit Poststempel vom 20.05.2005 am 24.05.2005.

Man stellt dann, nachdem man im Interesse des Versicherungsnehmers nicht bis zur Erteilung der Deckungszusage abgewartet, sondern sogleich am 07.03.2005 für ihn tätig geworden ist, hinsichtlich der zwischenzeitlich angefallenen Gebühren die übliche Vorschußrechnung.

Die wäre dann eigentlich, da dem Versicherungsnehmer sofortige (§ 271 I BGB!) Freistellung geschuldet ist (§ 2 II ARB 75/§ 5 IIa ARB 94), auch sofort zu zahlen. Nur: „sofort“ ist doch ein so deeehnbarer Begriff.

Gezahlt wird erst – nach entsprechenden Zahlungserinnerungen und direkter Einschaltung des Versicherungsnehmers, dem wiederum erklärt wurde, dass Ganze läge halt an einem abzuarbeiteten Rückstau, der doch bitte zu verstehen sei – nach Ablauf von sechs Wochen, also Anfang Juli.

Fazit: keine sachlichen Streitereien, kein Streit um die Angemessenheit der Gebühren. Nur „langsame Computer“, was dazu führt, dass Sachverhalte, die bei anderen Versicherern binnen Tagen bearbeitet und beantwortet werden (die Auxilia ist hier derzeit Spitzenreiter: Deckungsanfrage auf dem Postweg vom 27.06.05 und Anwort per Fax am 28.06.2005!!!), Monate ihrer Bearbeitung harren.

One Response to “DAS – Stör ich, oder was?”

  1. anonymisiert sagt:

    Schade, Schade und nochmals Schade,

    das liegt wohl an der Mentalität. Hier im Siegerland können wir uns so etwas garnicht vorstellen.
    Wir holen die Deckungszusagen sofort im zuständigen Schadensbüro. Wir nehmen dem Kunden und auch dem Rechtsanwalt, die Arbeit schon im Vorfeld ab.
    Die Deckungszusage haben wir dann, in der Agentur, binnen weniger Minuten!!!!! Und diese geben wir dann umgehend an den Rechtsanwalt weiter. WIR machen sogar die Termine für den Kunden beim Rechtsanwalt aus.
    WIR haben einen sehr guten Service!!!!
    Und WIR arbeiten für und mit dem Kunden!!!!!!

    Mit freundlichen Grüssen
    Angeliika de Vries