DAS verzögert mal wieder

Rechtsanwalt Falk Völker aus Freiburg berichtet über den DAS und dessen Regulierungsverhalten in einem WEG-Verfahren:

Meine Partei obsiegt. Gegenseite liegt sofortige Beschwerde ein. Der DAS erwidert meine Kostendeckungsanfrage, nachdem bereits Deckung für die vorige Instanz bestand:

„Vielen Dank für Ihre Nachricht. Kostendeckung kommt dann in Betracht, wenn feststeht, dass die Gegenseite die sofortige weitere Beschwerde auch für. Bis jetzt ist diese nur zur Fristwahrung eingelegt. Die Interessen der Eheleute xxx sind nicht unbillig beeinträchtigt, wenn sie so lange zuwarten.“

Der DAS leugnet also offensichtlich, dass durch die Einlegungszustellung und Entgegennahme des Rechtsmittels bereits eine Änderung der Rechtslage im Sinne der ARB, und auch der Anfall von Gebühren gegeben ist. Diese Haltung des DAS ist neu.

Weniger neu ist allerdings, daß der DAS spart – meist auf „Teufel komm raus“. Insofern ist das Verhalten des Versicherers nicht verwunderlich.

3 Responses to “DAS verzögert mal wieder”

  1. anonymisiert sagt:

    Also ohne jemanden das Einkommen zu schmälern, aber ist die Reaktion auf eine solche bisher unbegründete sofortige Beschwerde nicht sowieso nur „Abwarten ob und wenn was da kommt.“? Ich kann die Argumentation der DAS – rein aus der Praxis – nachvollziehen…

  2. anonymisiert sagt:

    Dieser Obersatz „Abwarten“ ist dem RVG fremd.

    Vielmehr kann (nicht muß) der Gegenstand der anwaltlichen Prozeßförderung (wenn auch nur im Sinne des eigenen Mandanten) darauf gerichtet sein, auf etwaige Schwachstellen des Urteils hinzuweisen und den eigenen Mandanten auf die ggf. notwendige Rechtsverteidigung optimal vorzubereiten (was man angesichts des verschiedentlich zu beobachtenden Regulierungsverhalten von RSVen nicht immer erkennen kann – Stichwort „optimal“)

  3. anonymisiert sagt:

    Wo ist das Problem?

    Entweder zieht Gegner sofortige weitere Beschwerde durch, dann muß DAS sowieso eintreten.

    Oder Gegner nimmt sie zurück, dann werden ihm die Kosten auferlegt. Also kein Nachteil für die DAS.

    Unabhängig davon ist der RA doch schon involviert, wenn ihm die sofortige weitere Beschwerde zugestellt wird. Außerdem wird er sich sicherlich eine Wiedervorlage notieren, um den Gang das Beschwerdeverfahrens nicht aus den Augen zu verlieren.

    Warum um alles in der Welt soll er das kostenlos machen?