DAS zahlt Kostenvorschuß für Gutachter nicht

Ein Kollege aus Albstadt beschwerte sich über den DAS, der die Deckungszusage für den Prozeß bereits erteilt hatte. Das Gericht hatte auf Anregung des Mandanten einen Beweisbeschluß erlassen und wollte wunschgemäß einen Sachverständigen beauftragen, der eine Behauptung des Mandanten bestätigt. Der Albstädter Kollege schreibt:

(1) Gericht setzt Kostenvorschuß für Gutachter fest (750 Eu). Frist : -1- Monat
(2) DAS umgehend benachrichtigt, per Anschreiben nebst Anlage.
(3) Beginn 4.Woche: keine Anweisung auf dem Konto, kein Scheck.
(4) Anruf bei Mdt.: Risiko eingehen und warten oder Selbstzahlung
(5) Mdt. : kein Risiko, Selbstzahlung.
(6) mittlerweile 6. Woche, Schreiben von DAS: Geld sei unterwegs.
(7) mittlerweile 7. Woche, kein Geldeingang.

Den Ärger des Kollegen und den seines Mandanten kann ich nachvollziehen.

One Response to “DAS zahlt Kostenvorschuß für Gutachter nicht”

  1. anonymisiert sagt:

    vielleicht sollte man bei solch dramatischen Entwicklungen einen Insolvenzantrag gegen den DAS erwägen!