Ich bin in einer Wirtschaftsstrafsache tätig, mein Mandant in der Versicherungsbranche. Er hat unter anderem Rechtsschutz vom Roland vermittelt und ist auch dort versichert.
Der Mandant hat sich gewundert, als ich ihn darum bat, sich selbst bei dem Versicherer um die Deckungszusage zu kümmern und den Roland um den vereinbarten Vorschuß zu kümmern. Ich hatte den Mandanten auf die bevorstehenden Probleme hingewiesen. Das könne er, der in der Versicherungsbranche tätig ist, ja nun überhaupt nicht nachvollziehen. Sagte er.
Anfang August – also vor geschlagenen 5 Monaten – hat der Mandant den Roland um die Deckungszusage und den Vorschuß gebeten. Bis heute ist hier kein Vorschuß eingegangen, die Staatsanwaltschaft hat ungehindert die Anklage schreiben können und die Akten liegen immer noch unbearbeitet auf unserer Festplatte. Eben weil der Vorschuß als Startschuß für die Anwaltsarbeit vereinbart war.
Der Mandant wundert sich, daß er jahrelang an einen Versicherer gezahlt hat, der ihn nun im Leistungsfall schlicht hängen läßt.
Ich bin mir sicher, daß dieser Mann den Roland künftig keinem seiner Kunden mehr empfehlen wird. Wie ich und viele meiner Kollegen auch nicht.
Naja, so weit, so üblich.
Der Mandant scheint aber auch ein gesteigertes Interesse an seiner Verteidigung zu haben, wenn er 5 Monate lang nichts tut, und es ohne weiteres zur Anklageerhebung kommen läßt…
Jahrelang war ich als Geschäftsführer und als freiberuflich Tätiger bei der ARAG Rechtschutz versichert. Diese deckten lediglich Fälle ab, wenn es um Verkehrsverstöße und Mietsachen ging.
Deckungszusagen wegen Ansprüchen gegen mich als Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH (habe ich gewonnen) sowie Klagen wegen angeblichen Beleidigungen etc., die ich inzwischen auch gewinne, lehnte ARAG ab. Sie verwiesen auf versteckte unklare Bedingungen und sagten, solche Ansprüche werden nie verisichert.
Also Vorsicht bei den Rechtsschutztversicherungen, obwohl ich nicht selten erlebe, dass diese für die Zensur bei den Hamburger und Berliner Gerichten einspringen und den Verlierern auch zahlen.
Allerdings hängen die Verhandlungsergebnisse in diesen Fällen nicht nur von den Richtern und Anwälten ab, sondern auch von den Bearbeitern der Rechtschutzersicherung.
[…] top: descripY, marginLeft: pullX }); } } }); } });Wir berichten: 1. Über die RSV Roland, hier. 2. Über das Ende der Anwälte; hier. 3. Über Internetstrafbarkeit hier und hier. 4. […]
ich habe die goldene Card von der D.A.S. Strafensachen werden nicht mit aufgenommen, ausser man ist unschuldig.
Aber das entscheidet die D.A.S. im Vorfeld anhand der Akten. Also im Prinzip fallen Strafsachen weg.
Ich nehme an, der Mandant hat einfach vor geraumer Zeit die Ablehnung aufgrund eines Vorsatzvorwurfes erhalten und traut sich nicht, Ihnen das mitzuteilen…
Tipp 😀