Das Theater bei den Kostenabrechnungen mit der ARAG sind immer wieder ein Anlaß zur Freude.
Im Januar 2008 hat uns der Mandant beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Es geht (auch) um seine Fahrerlaubnis, die er gern behalten möchte. Dabei sind wir ihm ebenso gern behilflich.
Dazu benötigen wir die Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Vorverfahren bekommen wir sie aus Naumburg zugesandt. Von der Bußgeldbehörde. Dafür werden uns 12 Euro berechnet, die der Versicherer zu erstatten hat. Die Erstattung hat auch funktioniert.
Es ging dann weiter vor dem Amtsgericht Naumburg. Auch von dort brauchten wir die Akte. Wieder fielen die 12 Euro an für die übersendung der Akte. Diesen Betrag hatte die ARAG ebenfalls zu erstatten. Das hat geklappt; mit unseren Kosten gab’s die bekannten Probleme, wenn man mit der ARAG abrechnen muß.
Nun ging das Verfahren in die Rechtsbeschwerde. Dafür hat die ARAG auch die Kostenübernahme erklärt. Der Versicherer wußte also Bescheid, worum es geht.
Damit das Rechtsmittel auch sauber begründet werden kann, müssen wir – nach 1 Jahr! – wieder einmal in die Akte schauen. Dafür fallen natürlich auch die Kosten in Höhe von 12 Euro an. Die soll (und muß) die ARAG nun ebenfalls wieder erstatten.
Auf unsere Bitte, diese Wahnsinns-Kosten (12 Euro!!) direkt an die Justizkasse zu überweisen, bekommen wir Post. Von der ARAG:
Wegen 12 Euro schreibt diese Sachbearbeiterin von der ARAG, daß sie irgendwas nicht verstanden hat. Wir dürfen Ihr jetzt wegen dieser 12 Euro Nachhilfeunterricht geben und erklären, warum man Einsicht in die Gerichtsakte benötigt, um eine Rechtsbeschwerde schreiben zu können.
Liebe Leute, wenn Ihr wollt, daß Eure Anwälte sich mit Freude und Elan an die Arbeit machen, damit Ihr auch in Zukunft kräftig auf’s Gaspedal treten könnt, dann solltet Ihr einen ganz großen Bogen um die ARAG machen. Die ARAG-Mitarbeiter wissen offenbar nicht, was sie tun, und halten Eure Vertreter wegen lumpiger 12 Euro von der Arbeit ab, statt sie zu unterstützen.
Ich meine dazu: Bloß Finger weg von der ARAG!
Wer so wenig Ahnung von anwaltlicher Arbeitsweise hat, sollte statt Rechtschutzpolicen lieber Sterbegeldversicherungen vertickern.
Schick‘ der Frau G Punkt doch einfach einen Link auf diesen Artikel. 😉
Hat die ARAG denn wenigstens auch die Mwst. auf die bezahlten, umsatzsteuerpflichtigen Auslagenpauschalen ohne weitere Erläuterungen gezahlt?
Das ist nicht nötig, wenn der Versicherer direkt an die Justiz-/Landeskasse zahlt. crh
Gestern erst sah ich eine Dame in der Straßenbahn, die emig ihre wohl kurz zuvor erworbenen Versicherungsunterlagen der ARAG studierte. Schon wollte ich sie fragen, ob der Vertrag bereits unterschrieben sei, andernfalls würde ich hiervon dringend abraten. Habs mir dann aber doch verkniffen.
[…] Schöne Geschichte im RSV-Blog. […]
Aber immerhin haben die Arag-Sachbearbeiter das AZ der Kanzlei (scheinbar) vollstaendig angegeben.
Da waere eine lobende Erwaehnung angebracht, oder?
Nein, es fehlt – wie meistens – die Hälfte unseres Aktenzeichens. Zahlen abschreiben ist eben nicht jedermanns Sache. crh
Sehr geehrter Herr RA,
Sie machen ein Gewese wegen 12,- EUR ( ! ) und hetzen gegen die ARAG. Ich könnte Ihnen genauso zig Beispiele von Anwälten nennen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, allerdings sehr engagiert und vor allem sehr schnell sind, wenn es um die Rechnungsstellung geht.
Also bitte einfach zur Kenntnis nehmen, wo Menschen sind, werden auch Fehler gemacht.