Schreiben vom 04.07.2006 mit der Bitte um Kostenausgleich von angefallenen Gerichtskosten in OWi-Sache.
Antwort am 06.07.2006: „Die erbetene Kostenanweisung haben wir veranlaßt“
Schreiben vom 04.07.2006 mit der Bitte um Kostenausgleich von angefallenen Gerichtskosten in OWi-Sache.
Antwort am 06.07.2006: „Die erbetene Kostenanweisung haben wir veranlaßt“
*Schleichwerbung wird hier nicht geduldet, deswegen wurde der Beitrag editiert*
Die RSV-Blog Redaktion
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Ist die DEURAG in allen Angelegenheiten so schnell? Und ich warte und warte immer auf Antworten. Das ist doch mal ein Aushängeschild für die DEURAG!!!