Am Freitag, 30. Juni, erhielt ich einen Anruf von einem Rechtssuchenden, der dringenden Rat benötigte. Im Gespräch lobte er seine Rechtsschutzversicherung und ich sagte ihm noch, er solle sich mal nicht allzu sicher sein, dass diese meine Kosten übernehmen würde, denn es handelte sich um eine Angelegenheit, in der bereits ein Anwalt bezahlt worden war.
Es war einer dieser Fälle, in denen eine Abrechnung nach Gegenstandswert in der Regel für Zornestränen beim Mandanten führt („So viel Geld für ein bißchen Quatschen?“). Eine Kopie meiner Rechnung kam daher in den dicken Ordner „Auf ewig offene Posten“, und ich stellte mich auf einen langen Kampf ein, mit Mahnbescheid, Versäumnisurteil und allem, was dazugehört.
Doch weit gefehlt: Das Geld ist da, und zwar komplett. Bezahlt von der WGV. Der Mandant scheint einen sehr guten Draht zu seiner Versicherung zu haben.
Wie die Sache wohl ausgegangen wäre, wenn er mich nicht am 30.6., sondern am 1. 7. angerufen hätte?
@RA Faber
….. und das bei dieser Versicherung ?
Nach unseren Erfahrungen hier könnte man sich angesichts dieser Angelegenheit nur die Augen reiben und darauf hoffen, dass die Arbeit langsam wieder begänne Spaß zu machen.