DEURAG – Geht’s auch mal ohne Mahnung?

In diesem Blog war je sogar schon die Solvenz der DEURAG bezweifelt worden. Tatsächlich fällt gerade diese Gesellschaft immer wieder dadurch negativ auf, dass Rechnungen anscheinend grundsätzlich nicht zeitnah, sondern immer erst nach der ersten bzw. sogar zweiten Zahlungserinnerung bezahlt werden.

Muss das sein?

10 Responses to “DEURAG – Geht’s auch mal ohne Mahnung?”

  1. anonymisiert sagt:

    einfach keine Mahnung mehr schicken sondern direkt klagen? 🙂

  2. anonymisiert sagt:

    @ David:

    Geht nicht, es gibt keinen Direktanspruch gegen die RSV.

  3. anonymisiert sagt:

    @ RA Melchior

    in den meisten Fällen ist sicherlich der Freistellungsanspruch besser, aber einen Zahlungsanspruch (des Mandanten nach dessen Zahlung der Vergütung) gegen die RSV wäre ja grds. möglich. Inwiefern ist darin kein Direktanspruch zu sehen? Einen Direktanspruch des RA gibt es sicherlich nicht.

  4. anonymisiert sagt:

    @ PH: Der Anspruch des Mandanten gegen seine RSV kann aber nur geltend gemacht werden, wenn der sich streiten möchte und den RA damit mandatiert. Davor scheuen sich aber viele Versicherte.

  5. anonymisiert sagt:

    Ich habe eine möglicherweise naive, aber doch ernst gemeinte Frage:

    Wenn sich bestimmte RSV permanent „querstellen“, wieso besinnt sich der RA nicht auf seinen eigentlichen Schuldner? Sicher, das ist wenig mandantenfreundlich. Andererseits wird ja vonseiten der RSV der Versuch unternommen, den Vergütungsanspruch des RA (zumindest zeitweise) zu bestreiten bzw. die Auszahlung zu verzögern. Mit anderen Wort: Hier geht es um Wesentliches und die Kundenfreundlichkeit sollte dort ihre Grenzen haben, wo die anwatliche Leistung zwar empfangen, aber nur unter Schwierigkeiten bezahlt wird.

  6. anonymisiert sagt:

    @ SH: So naiv ist die Frage nicht. In der Tat bleibt als erste Möglichkeit, den Mandanten unter Hinweis auf das unzureichende Regulierungsverhalten seiner RSV direkt um Zahlung zu bitten.

    Es wäre nur netter, wenn man die Sache schnell und unbürokratisch direkt mit der RSV regeln könnte, was bei manchen Gesellschaften hervorragend klappt – bei der DEURAG allerdings eher nicht.

  7. anonymisiert sagt:

    Hat die Gesellschaft schon negative Creditreform-Einträge? 😉

  8. anonymisiert sagt:

    Habe gerade wieder ein Bußgeldverfahren mit der DEURAG und kann nicht meckern. Vorschussrechnung und Gutachter wurden umgehend bezahlt.

  9. anonymisiert sagt:

    Die haben nicht nur mit pünktlichen Zahlungen Probleme, sondern auch mit Deckungszusagen. Unsere jüngste Deckungsanfrage an die Deurag in einer einfachen Reiserechtsangelegenheit (Gegenstandswert: 500,- Euro) datiert vom 15.04.2010. Nach mehrfacher Erinnerung keine Antwort. Auf telefonische Anfrage am 21.05.2010 Zusage der sofortigen Bearbeitung („Haben Sie gleich auf dem Fax“). Erneute Erinnerung am 28.05.2010 mit Ankündigung einer Vorstandsbeschwerde. Keine Antwort. Letzte Woche: Rückgabe der Sache an den Mandanten => soll da selbst mal Dampf machen.

    Nicht nur unprofessionell, sondern extrem unhöflich dieser Laden.

  10. anonymisiert sagt:

    Die DEURAG arbeitet deutlich schneller, seitdem wir jegliche Korrespondenz über drebis mit ihnen abwickeln.