RSV-Blog

Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Vorbildfunktion

Wenn das so bleibt werde ich noch zum HDI-Gerling-Fan:

  • Deckungsanfrage am 05.01.2010 raus.
  • Morgens am 11.01.2010 Antwort per Fax
  • Adressierung ist fehlerfrei
  • Ansprechpartner (Assessorin) mit Durchwahl benannt, nicht dieses anonyme „Ihr Serviceteam“
  • Unser Aktenzeichen am Bildschirm lesbar trotz Faxversand
  • Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren

Die Antwort besteht aus einem klaren deutschen Satz:

Rechtsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang für die Zwangsvollstreckung.

Da ist man bereit zu unterstellen, daß eine tel. Nachfrage auch sofort ergibt, welcher Umfang vertraglich vereinbart ist. Anlaß dies aufzuführen war in diesem Fall sicher nicht. Da nimmt man dann den unsinnigen Zusatz mit einen Lächeln hin:

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür wir um Verständnis bitten.

Eine Antwort auf „Vorbildfunktion“

  1. anonymisiert sagt:

    Hallo,

    schön, aber das dicke Ende kommt später!
    Hatte auch eine Deckungszusage bekommen, und alles bezahlt.
    Doch nun 6 Monate später kommt ein Brief ins Haus, das
    ich doch in Zukunft die RS nicht mehr in Anspruch nehmen soll
    ansonsten droht Kündigung.
    Und diese Kündigung hat ja Auswirkungen – andere Rechtschutzversicherer
    nehmen ja dann keinen mehr.

    Fazit – ich kündige!!!!

    Mein Rat — Finger weg von der HDI

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