… oder auch unerreicht säumig: Meine Gebührennote vom o6.o4.2011 (!) ist trotz telefonischer Erinnerung vom 13.o7.2011 noch offen (da war DEURAG noch telefonisch zu erreichen). Heute sind sowohl die Telefon- als auch die Faxnummer ständig besetzt.
Sollte das einem zu denken geben – ebenso wie die Tatsache, das gerade in „DEURAG-Fällen“ Zahlungen (fast) immer erst auf entsprechende Mahnung(en) erfolgen?
Da fackel ich doch nicht lange, der Mahnbescheidantrag wäre bei mir Mitte Mai rausgegangen.
Darauf reagiert DEURAG immer ganz schnell …
@ Zweite Chefin:
Sorry, aber ganz so einfach ist das nicht:
Mahnbescheid gegen DEURAG halte ich mangels Direktanspruchs gegen DEURAG für problematisch.
Mahnbescheid gegen Mandanten wäre nun doch etwas übertrieben, zuvor bekommt er eine Rechnung mit Hinweis auf die Zahlungsmoral seiner Rechtsschutzversicherung.
Abtretung der Ansprüche des Mandanten gegen seine RSV? Ist allerdings in einigen AVB ausgeschlossen…
… das war mein „Kurzkommentar“.
Vorausgegangen ist natürlich die Info an den Mandanten und dessen Einverständnis mit der Geltendmachung in seinem Namen.
Wahrscheinlich bei der übernahme der ALLRECHT überhoben.
Manche wachsen und wachsen – über sich selbst hinaus ….