In einem anderen Beitrag hatte ich bereits mitgeteilt, dass ich im Namen meiner Mandantin Vorschussklage gegen die DEURAG eingereicht habe.
Die DEURAG hat den klageweise geltend gemachten Betrag dann jedoch nach Einreichung der Klage bei Gericht doch noch bezahlt (wenngleich nach mehreren Mahnungen und Klageandrohungen). Damit war der Klagegrund weggefallen und es musste nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entschieden werden.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden nun durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 18.04.2008 der DEURAG auferlegt, nachdem diese ihre Kostentragungspflicht sogar anerkannt hatte. Damit hat die stetige Zahlungsverzögerung der DEURAG nichts als Kosten produziert.
Liebe Mitarbeiter der DEURAG:
Es wäre mir viel lieber, Sie würden die berechtigten Ansprüche Ihrer Versicherten auf Freihaltung von den Rechtsanwaltskosten anerkennen als durch wiederholte Zahlungsverweigerung unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu produzieren, welche die Arbeitskraft des mandatsbearbeitenden Rechtsanwaltes binden. Diese Arbeitskraft wäre nämlich viel besser in die Belange Ihrer Versicherten investiert !