In der aktuellen Finanztest (02/2015) beantworten die Finanztester unter anderem die Frage, was zu tun ist, wenn der Rechtsschutzversicherer den Schutz verweigert? Es werden die typischen Ausreden genannt und – wie es sich für eine Ratgeber-Zeitschrift gehört – reichlich Hinweise gegeben, wie man sich wehren kann.
Im Zusammenhang mit der „Ausrede 3“, die Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen angeblicher „Mutwilligkeit“ oder „mangelnder Erfolgsaussichten“ nehmen die Tester die ARAG ins Visier.
Die ARAG hatte sich geweigert, die Kosten für die Verteidigung gegen einen Verwarnungsgeldbescheid zu erstatten. Unser Mandant wollte sich gegen ein „Verwarnungsgeld“ in Höhe von 25 Euro wehren. Darüber habe ich hier im RSV-Blog und im Blog der Kanzlei Hoenig Berlin berichtet.
Auf Mutwilligkeit hatte sich die ARAG berufen, weil unser Mandant ein Kunde sei, der – so der Vorwurf – wegen kleiner Beträge streiten wollte. Dazu schreibt die Finanztest:
Einen solchen Fall hat der Berliner Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig 2014 erlebt. Seinem Mandanten wurde zu schnelles Fahren vorgeworfen. Gegen das „Verwarnungsgeld“ in Höhe von 25 Euro wehrte er sich. Als Hoenig für seinen Mandanten beim Rechtsschutzversicherer Arag die Übernahme des Falles einholen wollte, kam prompt das Nein. Die zu erwartenden Anwaltskosten stünden in einem „groben Missverhältnis“ zu den 25 Euro Strafe. Damit lag die Arag aber falsch.
Dem Versuch der ARAG, auf diesen Weg einen Grund zur Ablehnung wergen Mutwilligkeit zu konstruieren, steht die überwiegende Rechtsprechung entgegen. Wir haben seinerzeit im Auftrag unseres Mandanten einen Stichentscheid erstellt und am Ende hat die ARAG nicht nur die Kosten der Verteidigung, sondern auch die Kosten für den Stichentscheid tragen müssen.
Das ganze Gezeter, das die ARAG um die Versicherungsleistung in vielen Fällen veranstaltet, die wir in unserer Kanzlei bearbeitet haben, ist für den Versicherungsnehmer natürlich unangenehm und belastend. Die Versicherungsprämien hat er sicherlich nicht dafür investiert, daß er sich gegen einen Bußgeldbescheid und zusätzlich noch gegen die Ablehnung der versprochenen Versicherungsleistung wehren muß.
Wir raten unseren Mandanten daher, sich entweder von der ARAG zu trennen oder – bequemer – sich dort gar nicht erst zu versichern. Und wie lautet der Rat der Finanztest an den Versicherungskunden?
Benötigen Sie einen Rechtsbeistand und wollen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dafür in Anspruch nehmen, sollten Sie zuallererst einen Anwalt aufsuchen. Er kann für Sie die Zusage beim Versicherer einholen und bei einer Ablehnung einschätzen, ob diese in Ordnung ist.
So ist das richtig. Die Anwälte, die von Versicherern empfohlen werden oder – noch schlimmer – die für den Versicherer arbeiten, bieten in den meisten Fällen weder die Erfahrung, noch die Unabhängigkeit eines „freien Anwalts“, der von Provisionen und Aufträgen durch die Versicherungswirtschaft nicht leben muß.
Schön und gut der Rat. Aber gerade bei dieser Versicherung lohnt sich nicht einmal der Aufwand der Deckungsanfrage. Noch nicht einmal ignorieren.
Mich würde mal interessieren, was die Verteidigung wegen 25 EURO ! gekostet hat.500 EURO? Geben Sie eine Antwort darauf?
@Leser:
Mehr als 25.- € und i.d.R. weniger als 500.- € – aber darum geht es nicht. Sie haben offensichtlich das Problem nicht verstanden.
Verstehe die Frage vom Leser nicht: Entweder ich versichere das Risiko, oder nicht. Die Versicherung kennt im Zweifel die möglichen Kosten, also bitte, was soll die Frage ?
Mmhh, das Abraten von einer Versicherung hat die BGV in einem uns bekannten Fall ( oder gibt es gar mehrere Fälle ? ) mit einer Unterlassungsklage gegen den dies so böse tuenden RA geahndet.
Das LG hat dann auch der BGV zu diesem bösartigen Boykottaufruf des RA Recht gegeben.
Vielleicht gibt es auch nur deswegen so wenig Einträge gegen die BGV ?
@ RA KA:
Nö – eher zu unbedeutend, deshalb nur 11 Einträge. Insbesondere ARAG (140 Einträge) hat eben ein deutlich höheres Potential – in jeder Hinsicht. 😉