Wir vertreten seit mehreren Jahren eine Schwertransportfirma im Berliner Raum. Diese Firma hat sämtliche Versicherungen bei der ERGO-Gruppe, der auch die DAS angehört, abgeschlossen.
Im konkreten Fall ging es um 2 Gescheindigkeitsüberschreitungen. In einem Verfahren um ein Bußgeld i.H.v. 60,00 € mit 3 Punkten, im anderen Verfahren um eins i.H.v. 120,00 €, 3 Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Während im ersten Verfahren in der Hauptverhandlung eine Absenkung des Bußgeldes auf 35,00 € erreicht werden konnte, bedurfte es im 2. Fall der ganzen Bandbreite anwaltlichen Handelns: Befangenheitsantrag, ausführlichen Vortrages über die wirtschaftliche Situation des Betroffenen, Betriebsw. Auswertungen, 2 Verhandlungstage in Potsdam und einer Rechtsbeschwerde.
Das 1. Bußgeldverfahren wurde von uns in Höhe der Mittelgebühr, das 2. Verfahren in entsprechender Anwendung des § 88 S.3 BRAGO um 25% über der Mittelgebühr abgerechnet.
In beiden Fällen zahlte die DAS nur deutlich unter der Mittelgebühr unter Bezugnahme auf längst überholte amtsgerichtliche Urteile aus den Achtzigern (!). Selbst die Vorlage von gegen die DAS erstrittenen Urteilen half nichts. Gemäß der internen Anweisung der DAS mußte die Berliner Sachbearbeiterin die Schadensakte nach München weiterreichen („wenn der Anwalt auf Mittelgebühr oder höher besteht, müssen wir die Akten nach München weiterreichen“). München schickte der Mandantschaft eine Aufforderung, keinerlei Zahlungen an uns zu leisten.
Dem Mandanten war es höchst unangenehm, schließlich wurde er seit Jahren von uns erfolgreich vertreten.
Kurzerhand haben wir mit einem Fremdgeldauszahlungsanspruch aufgerechnet und die DAS in seinem Namen auf Zahlung dieser Summe verklagt.
Der Mandant, der kein Verständnis für das Handeln der DAS hat, brachte es auf den Punkt: „Die WüBa hat den defizitären Rechtsschutzbereich aufgegeben und sämtliche Verträge wurden von der ERGO-Gruppe übernommen. Für die rechnet es sich, wenn sie mit Gewalt den Anwälten die verdienten Gebühren kürzen und sich nur 10% dagegen wehren. Wir werden nach dieser Geschichte jedenfalls unsere Firmenversicherung bei der ERGO-Gruppe überdenken.“
Das ignorante Verhalten der DAS hat nunmehr die ERGO-Gruppe ein lukratives Firmenversicherungspaket gekostet. Und für die DAS bleibt die Erkenntnis: „Am falschen Ende gespart!“