Das RSV-Blog scheint auch der ARAG wieder zurück in die Spur zu helfen. Nachdem am 23. Juni 2005 über die Stornierung einer Deckungszusage durch den Versicherer berichtet wurde, meldet sich die Kollegin Riedle aus 75015 Bretten heute mit folgender erfreulicher Nachricht:
Ein Wunder ist geschehen: die ARAG hat in Blitzgeschwindigkeit doch noch meine Vorschußrechnung beglichen. Die Veröffentlichung des Theaters im rsv-blog und/oder mein Schreiben an die Geschäftsleitung hatten durchschlagenden Erfolg.
Zunächst kam am 24.06.05 zwar noch folgendes Antwortschreiben der ARAG, das deren nahezu unglaubliche Ignoranz noch unterstreicht: „in Ihrer Anfrage vom 29.12.04 war keine Rede von Klageerhebung. Ebensowenig wie sich unsere Zusage vom 17.01.05 auf eine zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwartende Klage bezog.“
Ja, auf was denn dann? Der Wortlaut der Deckungszusage ist doch eindeutig. Und wenn es sich nur auf die außergerichtl. Interessenwahrnehmung bezog, warum wird ausgerichtl. 100 % Deckung zugesagt, gerichtl. aber nur 75% ???
Eine Antwort auf dieses Schreiben erübrigte sich jedoch. Denn am 28.06.05 (Wertstellung) wurde die Vorschßrechnung bezahlt. Da hat wohl ein Sachbearbeiter ganz schön was auf die Finger gekriegt…
Vielen Dank für die Unterstützung.
Ich bin nicht ganz der Ansicht, daß es sich hier nur um ein Wunder handelt, sondern – hoffentlich auch – um die Einsicht des Versicherers, daß es besser ist, sich nicht mit der Öffentlichkeit anzulegen. Um so mehr freue ich mich aber für die Kollegin und ihre Mandantschaft, daß das RSV-Blog dann doch zu etwas Nutze ist. 😉