Ein Kollege berichtet:
Es ist mal wieder zum K. Habe in einer Bußgeldsache gegenüber der WGV Vorschuss in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr geltend gemacht. Jetzt hat der Sachbearbeiter eine Glaskugel auf dem Tisch und weiß bereits jetzt, dass das alles unterhalb der Mittelgebühren angesiedelt werden muss. § 9 RVG kennt er wohl nicht.
Tja, wahrscheinlich unter Berufung auf das eine oder andere Urteil von anno dunnemals in dieser Richtung und unter Vernachlässigung der anders lautenden h.M. Mehr dazu auch beim Kollegen Burhoff.