Das ist wohl das erste Mal, dass eine Rechtsschutzversicherung es schafft, mit ein und demselben Fall hier dreier Beiträge gewürdigt zu werden, hier und hier und jetzt nochmals:
Zwischenzeitlich wurde weitere vermeidbare Korrespondenz gewechselt, meistens nur bestehend aus ein oder zwei Sätzen, die kaum verständliche Nachfragen beinhalteten. Inzwischen ist das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten eingestellt und die Sache an die Bußgeldsache abgegeben worden.
Daraufhin entsprechende Nachricht und neue aktualisierte Rechnung an Itzehoer. Eine Zahlung erfolgt natürlich wieder nicht (Forderung inzwischen über 500.- €) vielmehr weitere Fragen:
Schreiben vom 24.o7.2014: „Bitte übersenden sie uns den Einstellungsbeschluss“ Zweifelt man meine Angaben etwa an? Frechheit !
Rückfax vom 25.o7.2014: „Es gibt (natürlich) keinen !“
Sollte man als Rechtsschutzversicherer wissen: Bei Einstellung nach 170 II StPO und Abgabe an die Bußgeldstelle nach § 43 OwiG gibt es keinen „Einstellungsbeschluss“, sondern nur einen entsprechenden Aktenvermerk.
Itzehoer begreift immer noch nichts. Neues Schreiben vom 24.o7.2014: „Bitte übersenden sie uns den Einstellungsbeschluss Strafverfahren.“
Rückfax: „S. Anlage (Rückfax vom 25.o7.2014)“
O.K. vielleicht ein bisschen wortklauberisch, aber es reicht jetzt! Also Rechnung an Mandanten mit kurzer Schilderung der Sachlage und Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten bei der BaFin.
Update: Ob man bei Itzehoer wohl diesen Beitrag gelesen hat? Am o1.o8.2014 schon wieder ein Schreiben:
„Sie teilten mit, das Strafverfahren ein eingestellt und die Sache an die Verwaltungsbehörde abgegeben worden. Bitte belegen Sie dies mit Unterlagen.“
Nö. Wenn man mir nicht glaubt (und erst recht nicht zahlt), möge man es lassen. Schreiben an Mandanten nebst Rechnung ist sowieso raus.
„Inzwischen ist das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten eingestellt und die Sache an die Bußgeldsache abgegeben worden.“
Und, was hat die Bussgeldsache in dieser Stelle verfügt?
P.S. Armer Mandant, es geht immer auf dem Rücken der Schwächsten.
Die Bußgeldstelle hat – ausdrücklich aufgrund der Argumentation der Verteidigung – nicht das eigentlich vorgesehene Bußgeld von 100.- € nebst Punkten verhängt, sondern nur ein Verwarnungsgeld von 35.- €, das der Mandant akzeptiert hat. Zufrieden?