Die Allianz in Berlin hat möglicherweise Sachbearbeiter, die sich im Kostenrecht so wenig auskennen, dass dadurch überflüssige Fragen gestellt werden, die unnützes Porto produzieren und damit die Versicherungsprämien gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft nach oben treiben.
So wurde ich gefragt:
„Vorliegend ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum in dieser Angelegenheit bis zur Terminierung mit der Einspruchsrücknahme gewartet wurde. Welche Anhaltspunkte haben sich für den Erfolg des Einspruchs nach Akteneinsicht gegeben? Inwieweit war von einer Änderung der Tatsachenlage bis zu einer möglichen Hauptverhandlung auszugehen?“
Da wird jemand von der Allianz für Gedanken und Tätigkeiten bezahlt, die überflüssig wären, wenn man sich auskennen würde. Es ist seit Ewigkeiten völlig klar und unzweifelhaft, dass es für die Verdoppelung der Vorverfahrensgebühr nur darauf ankommt, dass nicht erst weniger als zwei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin der Einspruch zurückgenommen wird. Ob überhaupt schon terminiert ist, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.
Manchmal sollte zunächst jemand gefragt werden, der sich auskennt, bevor Porto verschleudert wird.