Der Mandant übergibt mir eine Vorladung des Polizeipräsidenten (PP). Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Der PP schreibt: „Sie wurden vom Halter des Fahrzeug [Autovermieter] als Mieter angegeben.“
Und damit beginnt ein interessanter Schriftwechsel per Fax zwischen mir und der Concordia.
Am 4. Oktobober 2004 bitte ich die Concordia um Erteilung der Deckungszusage, übermittele die Vorladung und liquidiere einen Vorschuß. Am 8. Dezember 2004 erinnere ich die Concordia an die Erledigung, weil ich bis dahin keine Antwort erhalten habe. In der Sache selbst hat sich auch nichts Wichtiges getan.
Ich erhalte am 14. Dezember 2004 die Antwort:
„Für Ihr Schreiben vom 8.10.2004 danken wir Ihnen. Die erwähnte Deckungsanfrage vom 4.10.2004 hat uns leider nicht erreicht. Wir bitten um übersendung.“
Die Deckungsanfrage inklusive Anlagen ging am selben Tage zum zweiten Mal an die Concordia.
Am 25. Februar 2005 erinnere ich die Concordia erneut an die Erledigung, weil ich bis dahin keine Antwort erhalten habe.
Ich erhalte am 1. März 2005 ein Fax:
„Für Ihr Schreiben vom 25.02.05 danken wir Ihnen.
Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalles bitten wir Sie um die Vorlage Ihrer Deckungsanfrtage vom 4.10.2004, welche uns leider nicht erreicht hatte. Hierauf hatten wir bereits in unserem Schreiben vom 14.12.2004 hingewiesen … Wir werden anschließend auf die Angelegenheit zurückkommen.“
Die Concordia bekommt am selben Tag noch zum dritten Mal die Deckungsanfrage nebst Anlagen.
Am 3. März 2005 schreibt der Versicherer:
„Für Ihr Schreiben vom 01.03.2005 danken wir Ihnen. Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalles bitten wir Sie um eine Ablichtung des Anhörungs- oder Vernehmungsbogens, den Bußgeldbescheid bzw. der Anlagen zu Ihrem Schreiben vom 4.10.2004. Diese waren leider erneut nicht beigefügt. Wir werden anschließend auf die Angelegenheit zurückkommen.“
Mit Schreiben vom 4. März 2004 erhielt die Concordia die Anlagen dann zum vierten Mal.
Dann habe ich den Mandanten (immerhin ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft) noch einmal gebeten, bei seinem Versicherer vorstellig zu werden.
Am 9. März 2005 schreibt die Concordia:
„Versicherungsschutz … kommt in Betracht, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten eingeleitet wird. Wir bitten um Vorlage entsprechender Unterlagen. Wir werden anschließend … .“
Meine Handakte umfaßt mehr als 30 Seiten. Neben dem Handaktenbogen und zweier Schreiben an den PP ist das im Wesentlichen die Korrespondenz zur Einholung einer Deckungszusage bei der Concordia.
Zwischenzeitlich hat der Mandant die Geldbuße bezahlt, weil er es leid war, wegen der relativen Kleinigkeit seine wertvolle Zeit mit dem Versicherer zu vergeuden. Obwohl es kein Akt gewesen wäre, die Sache in die Verjährung zu verzögern.
Bereits am 1. Juli 2004 hatte der Mandant an die Concordia die Versicherungsprämie in Höhe von 415,00 EUR gezahlt. Wofür eigentlich?
Ich habe mich mit dem Mandanten anderweitig geeinigt.
Ich habe es mir in solchen Fällen angeöhnt, die angeforderten Unterlagen per Gerichtsvollzieher an den GF oder Vorstand des entsprechenden Empfängers zu schicken. Das wirkt!!!