Der EuGH hat mit Urteil C-442/12 vom o7.11.2013 entschieden:
Bestimmen die Bedingungen einer Rechtschutzversicherung, dass der Versicherte nur bestimmte ausdrücklich genannte Anwälte zu seiner Vertretung beauftragen darf, so liegt darin eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl (Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344). Dies geht aus einer Entscheidung des Europäi-schen Gerichtshofs hervor.
Kurzinfo s. auch hier.