Archive for the ‘Allgemeines’ Category

Mission accomplished! Das RSV-Blog hört auf.

Dienstag, April 19th, 2016

Aufhören, wenn es am schönsten ist.

Im Sommer 2004 wurde die Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO) in den Ruhestand geschickt. Der Nachfolger, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mischte die Geldkarten neu.

In das dadurch zeitweilig entstehende Rechtsprechungsvakuum bliesen zunächst die Rechtsschutzversicherer ihren kalten Atem. Immer dann, wenn es um die konkrete Festsetzung der Anwaltshonorare innerhalb eines Gebührenrahmens ging, versuchten die Versicherer, den Griff in die mit einem Igel bestückten Portemonnaies zu vermeiden. Rechtsanwälte bekamen zunehmend den Eindruck, die Versicherer hätten sich gegen sie und ihre Kostenrechnungen verbündet.

Ganz in dem Sinne „Gemeinsam sind wir unausstehlich“ entwickelte sich die Idee, diesem Treiben etwas entgegen zu setzen. Das war die Geburtsstunde des RSV-Blogs.

Berichte über Erfahrungen mit dem Regulierungsverhalten der Versicherer gingen an die Öffentlichkeit und nahmen Einfluß auf das Auswahlverhalten der Versicherungskunden. Im Laufe der Jahre haben über 800 Blogbeiträge und knapp 2.800 Kommentare eine gut siebenstellige Zahl an Besuchen und Lesern gefunden.

Unter diesen Lesern waren auch und insbesondere die Versicherer. Es hat Bewegung gegeben in deren Lager. In den letzten Monaten und Jahren gab es immer mal wieder Einzelfälle und punktuelle Aufreger, aber im Großen und Ganzen näherten sich die – was das liebe Geld angeht – grundsätzlich gegenläufigen Interessen der Versicherer und der Anwälte einander an.

Deswegen hat sich die Redaktion des RSV-Blogs nach gut 11 Jahren entschieden, den Betrieb einzustellen und das Blog so wie es ist zum Denkmal werden zu lassen.

Wir hoffen, daß die Wunden, die der eine oder andere provokante Beitrag geschlagen hat, im Laufe der Zeit verheilt sind oder noch verheilen werden. Das Gras möge über den grundsätzlichen Konflikt wachsen. Es ist zu wünschen, daß nur ganz vereinzelt noch das eine oder andere Unkraut durch die ansonsten ebene Rasenfläche hinausschießt.

Vielen Dank an die zahlreichen Autoren der Beiträge und Kommentare für ihr Engagement um eine gerechtere Welt. 😉

Auseinandersetzungen lohnen sich

Montag, November 9th, 2015

Die VUT Sachverständigengesellschaft berichtete am 9.11.2015 über den immer wieder auftretenden Ärger mit Rechtsschutzversicherungen. Den Sachverständigen werden oft die Honorare genauso willkürlich gekürzt wie den Rechtsanwälten und Strafverteidigern.

Das Regulierungsverhalten einzelner Rechtsschutzversicherungen ist für viele ein Mysterium. Mit mal mehr und mal weniger originellen Begründungen werden Rechnungen quasi nach Belieben gekürzt. Eine Vorgehensweise, die den Versicherungsnehmer, seinen Anwalt und auch uns als Sachverständige gleichermaßen betrifft.

Anhand von vier Gerichtsentscheidungen zeigt die VUT auf:

Die Auseinandersetzung mit den Rechtsschutzversicherungen lohnt sich.

Die Urteile finden sich auf der Website der VUT.

Umfrage des Berliner Anwaltsblattes: Wer ist Anwalts Liebling?

Donnerstag, Oktober 29th, 2015

In der Oktober-Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts (pdf) stellt Rechtsanwalt Gregor Samimi auf Seite 317 die Behauptung auf:

Verkehrsrechtsschutzversicherung:
Sinnvoll, aber nicht immer Anwalts Liebling

Samimi bezieht sich unter anderem auch auf die Erfahrungsberichte, die die Kollegen hier im RSV-Blog veröffentlicht haben:

Im RSV-Blog zieht die ARAG-Versicherung den Zorn der Anwälte besonders oft auf sich. Und nicht nur hier sind ihr die meisten Einträge gewidmet, auch in den Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin (www.bafin.de), nimmt die ARAG SE in den letzten Jahren bei den Rechtsschutzversicherern stets einen Platz unter den Spitzenreitern ein.

In seinem Artikel berichtet Gregor Samimi über die unterschiedlichen Reaktionen der Kollegen auf das Regulierungsverhalten des Versicherers. Die einen erheben im Auftrag ihres Mandanten Klage. Andere wiederum liquidieren ihre Vergütung schlicht bei ihrem Mandanten, dessen Versicherer dann seine Aufwendungen zu erstatten hat.

Aber:

Am besten wäre es aber wohl, wenn die Regulierung unkompliziert und ohne Streit funktioniert.

Dem stimmt die Redaktion des RSV-Blog uneingeschränkt zu. Leider funktioniert das nur nicht mit der ARAG.

Auch die Redaktion des Berliner Anwaltsblattes möchte nun wissen, wie Rechtsanwälte die Arbeit der Rechtsschutzversicherungen einschätzen, und daraus ein Stimmungsbild erstellen. Dazu wurde ein Fragebogen entwickelt, den wir hier zum Download für die Kollegen bereit halten: Bitte ausfüllen und an das Berliner Anwaltsblatt faxen. Wir sind auf das Ergebnis gespannt und werden es hier im Weblog veröffentlichen.

Was Sie schon immer wissen wollten …

Montag, Oktober 12th, 2015

… über Rechtsschutzversicherungen. Jetzt können Sie es erfragen:

Der Radiojournalist Marcus Richter und seine Talk-Gäste – die Rechtsanwälte Thomas Kümmerle und Carsten R. Hoenig – werden versuchen, sie zu beantworten. In der „Rechtsbelehrung„; der Podcast (mit den Antworten) wird dann auch hier im RSV-Blog anzuhören sein.

Fragen, die bis Montag, den 12.10.2015, 18 Uhr gestellt werden, haben eine Chance auf Beantwortung.

Kein Vorsteuerabzug für Verteidigung von Unternehmern

Donnerstag, Oktober 8th, 2015

Seit 2013 ist auch höchstrichterlich entschieden:

Anwaltsdienstleistungen, deren Zweck darin besteht, strafrechtliche Sanktionen gegen natürliche Personen zu vermeiden, die Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sind, eröffnen keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug (BFH, Urteil V R 29/10 vom 11.4.2013; veröffentlicht am 17.7.2013).

Der BFH hatte das Revisionsverfahren zu dem jetzt entschiedenen Streitfall zunächst ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser hatte entsprechend entschieden (EuGH, Urteil v. 21.2.2013 – Rs. C-104/12; Becker).

Bis zu manchen Rechtsschutzversicherungen hat sich das offensichtlich noch nicht herumgesprochen, die auch heute noch versuchen, Verteidigerhonorare um die Mehrwertsteuer zu kürzen. 🙁

ARB-Update

Freitag, März 6th, 2015

Heute kam eine Mail von ERGO direkt mit dem Hinweis, dass unsere Links auf die ARB der D.A.S. veraltet sind. Die neuen waren gleich beigefügt.

Die Links sind korrigiert, vielen Dank. Auch andere Rechtsschutzversicherungen dürfen sich gern melden, wenn es Neuigkeiten bei ihren ARB gibt.

Der Ombudsmann ist auch für Rechtsschutz zuständig

Donnerstag, Februar 26th, 2015

Verweigert eine Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage, kann ggf. der Ombudsmann helfen. Mehr dazu im Finanztest 2/2015.

Lesenswert dazu auch das Urteil des BGH IV ZR 23/12 vom 24.o4.2013 zur Frage, wann genau der versicherte Rechtsschutzfall eingetreten ist

Schlimmer als ARAG ? !

Montag, Januar 26th, 2015

Vor knapp zwei Jahren haben wir mal einen Blick auf unsere „Bestenliste“ geworfen. Die „Top Ten“ und ihre Rangfolge sind bis heute unverändert geblieben. Einsamer Spitzenreiter blieb die ARAG – offensichtlich Anwalts ganz besonderer „Liebling“.

Dies bestätigt prinzipiell auch die Beschwerdeliste 2013 der BaFin – ABER:

Relativ zur Zahl der Versicherungsverträge toppt die Alte Leipziger (bzw. Rechtsschutz Union) die ARAG allerdings bei Weitem: Ca. 1/3 der Verträge, aber genau so viele Beschwerden. Auch ‘ne Leistung.

Schnapszahl droht !

Mittwoch, September 10th, 2014

Noch ca. 21.000 Seitenaufrufe, dann sind die 6.666.666 voll. 😉

6.666.666 seit März 2005, das sind immerhin rund

· 476.190 pro Jahr oder
· 39.683 pro Monat oder
· 1.323 pro Tag.

Spätestens Ende dieses Monats dürfte es also soweit sein. Den geneigten Lesern und insbesondere Kommentatoren schon jetzt herzlichen Dank für ihr Interesse!

Der BGH zur Verständlichkeit von ARB

Sonntag, August 31st, 2014

Der BGH spricht im Urteil IV ZR 88/13 vom 16.o7.2014 wahre Worte gelassen aus:

16 aa) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit – auch – auf seine Interessen an. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren. In erster Linie ist dabei vom Wortlaut auszugehen. Der verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (Senatsurteil vom 8. Mai 2013 – IV ZR 84/12, VersR 2013, 995 Rn. 10 m.w.N.). Liegt – wie hier – eine Versicherung zugunsten Dritter vor, so kommt es daneben auch auf die Verständnismöglichkeiten durchschnittlicher Versicherter und ihre Interessen an (Senatsurteile vom 22. Januar 2014 – IV ZR 127/12, […] Rn. 13; vom 8. Mai 2013 – IV ZR 233/11, VersR 2013, 853 Rn. 40 m.w.N.).

Ein praktisches Beispiel:

In § 5 Abs. II lit. c) der ARB der Itzehoer heißt es:

„Entstehen aus demselben Ereignis mehrere Leistungsarten, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal in Abzug gebracht“.

1. Fall: Bußgeldbescheid wegen unerlaubten Überholens.
2. Fall: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (pikanterweise auch die Itzehoer) belastet in der Folge den SFR der Mandantin wegen eines angeblich durch dieses Überholen verursachten Unfalls.

Die Mandantin wehrt sich gegen diese Rabattbelastung.

Laut Itzehoer-RSV fällt die Selbstbeteiligung hier zwei Mal an, „da das hier streitige Handeln der Haftpflichtversicherung nicht auf den Unfalltag datiert. Es handelt sich hier im unterschiedliche Ereignisse.“

M.E. sind dagegen „aus demselben Ereignis“ – nämlich dem unerlaubten Überholen – sowohl eine Bußgeldsache als auch eine Zivilsache entstanden. Dass die Rabattbelastung (denknotwendig) zeitlich nachfolgt, dürfte dagegen gänzlich unerheblich sein, zumal sie kausal durch „das selbe Ereignis“ bedingt ist.

Verstehe ich den § 5 Abs. II lit. c) der ARB nun falsch oder die Itzehoer?

P.S.: Ein Kollege kam hier auf § 305 c Abs. II BGB:

Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Auch kein schlechter Ansatz.

Die Itzehoer ficht das natürlich alles nicht an. Mal sehen, was die BaFin dazu sagt.

Update 22.o9.2014: Stellungnahmen bezüglich der BaFin-Beschwerde liegen noch nicht vor, aber die Itzehoer hat jetzt stillschweigend die einbehaltene („doppelte“) Selbstbeteiligung überwiesen. 😉