sagte der Großvater typischerweise zu seinem Enkel. Heute muss man hinzufügen: Diese Volksweisheit gilt auch für die Allianz Rechtsschutzversicherung. Dieser früher auch in meinem Büro wegen schneller und kompetenter Schadensachbearbeitung sehr geschätzte Rechtsschutzversicherer hält heute bei weiterem nicht mehr, was seine Werbung immer noch verspricht .
Letztes trauriges Beispiel aus meinem Büro:
Ein junger, alleinverdienender Familienvater hat sich, wenige Monate nach seiner Rückkehr aus dem Ausland, soeben aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht. Für seine neue Tätigkeit ist er täglich auf die Nutzung eines PKW angewiesen. Da überfällt ihn die Fahrerlaubnisbehörde seines Heimatortes unverhofft mit der Aufforderung, binnen zwei Monaten ein MPU-Gutachten („Idiotentest“) vorzulegen. Andernfalls werde man ihm nach Ablauf dieser Frist, am 29. Dezember 2008, die Fahrerlaubnis entziehen. Grund: Der junge Mann war vor mehr als einem Jahr bei einem Besuch in Deutschland in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Polizisten stellten dabei mit einem Test Restspuren aus dem Genuss von Cannabis bei ihm fest. Vorher war er trotz zehnjähriger Fahrpraxis in Deutschland, noch nie mit einem Verkehrsdelikt in Erscheinung getreten.
Da die Anordnung der Behörde (ein MPU-Gutachten vorzulegen) juristisch selbst nicht angegriffen werden kann, bleibt die dem Fahrerlaubnisinhaber in diesen Fällen nur die Möglichkeit, wegen der von der Fahrerlaubnisbehörde zugleich angedrohten (unmittelbar bevorstehenden) Entziehung der Fahrerlaubnis das zuständige Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren anzurufen (gerichtet auf „vorbeugendes Unterlassen“ der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde) .
„Wohl dem, der in einem solchen Fall eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat“ – könnte man denken. Die schönste Rechtsschutzversicherung nützt allerdings nichts, wenn sie wegen Unterbesetzung der Sachbearbeiterstellen oder wegen mangelnder Ausbildung der verbliebenen Sachbearbeiter nicht in der Lage ist, auch kurzfristig Kostenschutz für das notwendige Verwaltungsgerichtsverfahren zu gewähren. Diese Kosten sind nicht unerheblich und gerade für einen Existenzgründer wie meinem Mandanten kaum aus eigener Tasche zu finanzieren. Das aber mutet ihm „seine“ Allianz zu. Rechtzeitige Unterstützung durch seinen Rechtsschutzversicherer hat mein Mandant nicht mehr zu erwarten, wie die der Verlauf der „Sachbearbeitung“ durch die Allianz zeigt:
1. Schreiben an die Allianz per Telefax am 07.11.2008:
Hinweis auf die Dringlichkeit der Angelegenheit (bevorstehender Entzug der Fahrerlaubnis des Mandanten am 29.12.08) mit der Bitte bis zum 21. November 2008 Kostenschutz für ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu erklären.
2. Keine Reaktion der der Allianz bis Ende November.
3. Auskunft auf telefonische Nachfrage: „Der Vorgang ist hier noch nicht erfasst“.
4. Antwortschreiben der Allianz am 3.12.2008 (auszugsweise wörtlich):
„..über den (…) Kostenschutz können wir erst entscheiden, wenn die Entscheidung der Behörde vorliegt. Bitte unterrichten Sie uns dann unter Vorlage des Widerspruchsbescheids.“
Eine echte Glanzleistung der Allianz:
Der auf seinen Pkw dringend angewiesen Versicherte möchte also bitte zunächst einmal in Ruhe abwarten bis ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, dann bitteschön bei der Behörde Widerspruch einlegen und geduldig die Reaktion der Behörde abwarten (Widerspruchsbescheid), seinen Rechtsschutzversicherer aber bitte vorher keinesfalls noch einmal belästigen.
Dass die Entziehung der Fahrerlaubnis „sofort vollziehbar“ ist, d.h. mit Erlass des entsprechenden Bescheids durch die Behörde ein sofort (!) durchsetzbares Verbot zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht und jede Zuwiderhandlung eine Straftat darstellt, scheint bei der Allianz in Berlin-Köpenick unbekannt zu sein.
Fazit:
Die Allianz wird offenbar systematisch „kaputt gespart“. Sinnvolle Korrespondenz mit den vollkommen überlasteten Sachbearbeitern ist in vielen Fällen nicht mehr möglich. Nicht nur die Reaktionszeiten der Allianz, sondern auch der Inhalt der von dort verfassten Antwortschreiben lassen auch in diesem Fall sehr zu wünschen übrig. Auch wenn es für den rechtsschutzversicherten Mandanten wirklich einmal „brennt“, es also auf eine zeitnahe Reaktion auch seines Rechtsschutzversicherers ankommt, ist die Allianz dazu nicht mehr in der Lage. Vom Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bei der Allianz kann man bei diesen Erfahrungen nur jedem dringend abraten.
Das scheint dort derzeit einzelfallabhängig zu sein. Manchmal erfolgt die Bearbeitung quälend langsam, aber gerade erlebe ich einen der inzwischen leider seltenen RSV- Lichtblicke: Deckungsanfrage in einer OWI- Sache an die Allianz am 11.12., Deckungszusage per Fax erteilt am 13.12.. Wenn man dazu noch berücksichtigt, daß der 13.12. ein Sonnabend war, kann man ausnahmsweise mal nur wunschlos glücklich sein!