Rechtsanwalt Markus Holzer aus Aschaffenburg rügt die Erbarmungslosigkeit des DAS:
Die DAS kürzt Abrechnungen gnadenlos ‚runter:
Wir haben eine 19-jährige Auszubildende vertreten, die sich bei einem hiesigen Autohaus von ihrem ersten Lehrlingsgehalt ein über dieses Autohaus kreditfinanziertes Fahrzeug gekauft hat. Schon nach kurzer Zeit stellte sie gravierende Mängel fest, die das Autohaus selbst nach 11-maliger Nachbesserung nicht in den Griff bekommen konnte. Nachdem sie uns mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragte, konnte man nach längerem Hin und Her sowie einer 90-minütigen Besprechung an einem Samstag (!) mit der Gegenseite eine vergleichsweise Einigung treffen.
Die Geschäftsgebühr wurde auf Grund der Umstände mit einer 2,2 festgesetzt und der DAS kürzte diese in gewohnter Manier auf 1,3, ohne die samstägliche Besprechung und die ihr in der Kostenrechnung ausführlich erläuterte rechtlichen Schwierigkeiten und Besprechung mit der finanzierenden Bank zu berücksichtigen. Nach einem weiteren ausführlichen Schriftwechsel war die DAS lediglich bereit, eine 1,5 zu akzeptieren. Die über das Vorgehen ihrer Rechtschutzversicherung informierte Mandantin wandte sich ebenso an den DAS, der sich weiterhin auf das Urteil des Thüringer Oberlandesgericht (9 Verg 6/04) beruft, was auf den hier vorliegenden Fall allerdings gar nicht anwendbar ist.
Seit Einführung des RVG haben sich einige Versicherer besonders hervorgetan, die den Anwälten nach zehn Jahren vom Gesetzgeber zugesprochenen finanzielle Besserstellung sogar noch unter die von der alten BRAGO zugesprochenen Gebühren zu reduzieren. Dazu gehören aus Sicht des Verfassers insbesondere die Concordia und der DAS. Eine erste gerichtliche Auseinandersetzung im Mahnverfahren mit der Concordia endete damit, dass die Concordia die 1,3 Regelgebühr akzeptierte und danach bis heute keine weiteren Schwierigkeiten bereitete. Offensichtlich ist das auch bei dem DAS notwendig, zumal dieser Versicherer aus Sicht des Autors seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit im Jahre 1997 vielfach Gebühren mit fadenscheinigen Gründen kürzte und einen nicht unerheblichen Mehraufwand verursachte.
Die Erfahrungen des Kollegen kann ich bestätigen. Erst nach jahrelangem, teilweise bitterböse geführtem Kampf war der DAS bereit, auf meine Vorstellungen von einer angemessenen Vergütung einzugehen und sich zur Meidung von Weiterungen mit mir zu einigen.
Manche Versicherer müssen erst die Erfahrung machen, daß der Kampf ums Honorar, die Kündigung von Verträgen oder der nicht zustande gekommene Neuabschluß teurer kommen als die Lieferung einer fairen Leistung. Der DAS hat das gelernt, ich bin optimistisch, die anderen Versicherer, die hier öfters genannt werden müssen, lernen das auch noch. Das RSV-Blog arbeitet daran.
Der DAS hast das gelernt? Meinten Sie nicht vielleicht die Concordia?
Nein, der DAS hat mit meiner Kanzlei einen Waffenstillstand geschlossen. Die Concordia ist noch auf dem Wege dorthin, aber noch ein Stückweit 😉 vom Ziel entfernt.
Ok, dann hatte ich das falsch verstanden. Schließlich wird in dem Artikel ja der DAS
geprügeltkritisiert …PS: Ich bin nicht sehbehindert, aber die Captchas sind schon, naja: sehr sicher.