Der Finanzjournalist Andreas Kunze weist in seinem Finblog auf eine Innovation von AdvoCard hin. Herr Kunze kommentiert dieses Angebot, das in dieser Pressemitteilung vorgestellt wurde, wie folgt:
„Für 75 Euro Zusatzbeitrag p.a. kann der Advocard-Kunde Anwaltskosten von bis zu 220 Euro jährlich für eine Erstberatung geltend machen – auch wenn kein Versicherungsfall vorliegt.
Nimmt man das nur alle drei Jahre in Anspruch, hat der Versicherer schon etwas dran verdient (3X75=225). Nimmt man es öfter in Anspruch, dann fliegt man vermutlich raus.“
Auf § 13 (2) ARB 2005 der Advocard weise ich hin: Zwei Rechtsschutzfälle binnen zwölf Monaten berechtigen zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Das Angebot des Versicherer erscheint einem Kropf nicht ganz unähnlich.