Zweifelhaftes Angebot der AdvoCard

Der Finanzjournalist Andreas Kunze weist in seinem Finblog auf eine Innovation von AdvoCard hin. Herr Kunze kommentiert dieses Angebot, das in dieser Pressemitteilung vorgestellt wurde, wie folgt:

„Für 75 Euro Zusatzbeitrag p.a. kann der Advocard-Kunde Anwaltskosten von bis zu 220 Euro jährlich für eine Erstberatung geltend machen – auch wenn kein Versicherungsfall vorliegt.

Nimmt man das nur alle drei Jahre in Anspruch, hat der Versicherer schon etwas dran verdient (3X75=225). Nimmt man es öfter in Anspruch, dann fliegt man vermutlich raus.“

Auf § 13 (2) ARB 2005 der Advocard weise ich hin: Zwei Rechtsschutzfälle binnen zwölf Monaten berechtigen zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Das Angebot des Versicherer erscheint einem Kropf nicht ganz unähnlich.

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