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RSV-Blog – Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer
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Itzehoer – Wer lesen kann …

Veröffentlicht am Montag, 2. Juni 2014 um 12:58 Uhr · Itzehoer

Die Itzehoer ist wohl eine der letzten Versicherungen, die sich der völlig antiquierten Zahlungsmethode per Verrechnungsscheck bedient. Geradezu frech ist es allerdings, wenn in Kenntnis dessen schon ausdrücklich um Zahlung per Überweisung gebeten wird und die Itzehoer dennoch einen Verrechnungsscheck schickt.

Und noch ärgerlicher ist es, wenn Itzehoer dann noch nicht einmal den erbetenen Vorschuss zahlt wird, sondern lapidar schreibt: „Die Erledigungsgebühr Nr. 4141 VV RVG haben wir zunächst unberücksichtigt gelassen.“ Weshalb das Unsinn ist, wurde hier bereits ausführlich dargestellt. Zur Lektüre sehr empfohlen, liebe Itzehoer!

3 Kommentare

anonymisiert · 3. Juni 2014 um 14:52 Uhr

„…eine der letzten Versicherungen, die sich der völlig antiquierten Zahlungsmethode per Verrechnungsscheck bedient. …“

Nein, leider nicht.

Viele Versicherer nutzen diese Zahlungsmethode, wohl auch in der – nicht ganz unberechtigten – Hoffnung, dass der Scheck einfach liegen bleibt und niemals eingelöst wird.

anonymisiert · 3. Juni 2014 um 15:22 Uhr

Also, hier gehen kaum noch Schecks ein, deren Annahme aber auch konsequent und gnadenlos verweigert wird. Immer noch lesenswert: Das Urteil des 515 C 16551/04 des AG Hannover vom 25.o2.2005 zur (mangelnden) Erfüllungswirkung.

anonymisiert · 5. Juni 2014 um 20:01 Uhr

[…] geltend gemachte Erledigungsgebühr zu zahlen. Mein freundlicher Hinweis an die Itzehoer auf diesen Artikel zeitigte leider nur ein ganz schlaues […]