Die Itzehoer ist wohl eine der letzten Versicherungen, die sich der völlig antiquierten Zahlungsmethode per Verrechnungsscheck bedient. Geradezu frech ist es allerdings, wenn in Kenntnis dessen schon ausdrücklich um Zahlung per Überweisung gebeten wird und die Itzehoer dennoch einen Verrechnungsscheck schickt.
Und noch ärgerlicher ist es, wenn Itzehoer dann noch nicht einmal den erbetenen Vorschuss zahlt wird, sondern lapidar schreibt: „Die Erledigungsgebühr Nr. 4141 VV RVG haben wir zunächst unberücksichtigt gelassen.“ Weshalb das Unsinn ist, wurde hier bereits ausführlich dargestellt. Zur Lektüre sehr empfohlen, liebe Itzehoer!
„…eine der letzten Versicherungen, die sich der völlig antiquierten Zahlungsmethode per Verrechnungsscheck bedient. …“
Nein, leider nicht.
Viele Versicherer nutzen diese Zahlungsmethode, wohl auch in der – nicht ganz unberechtigten – Hoffnung, dass der Scheck einfach liegen bleibt und niemals eingelöst wird.
Also, hier gehen kaum noch Schecks ein, deren Annahme aber auch konsequent und gnadenlos verweigert wird. Immer noch lesenswert: Das Urteil des 515 C 16551/04 des AG Hannover vom 25.o2.2005 zur (mangelnden) Erfüllungswirkung.
[…] geltend gemachte Erledigungsgebühr zu zahlen. Mein freundlicher Hinweis an die Itzehoer auf diesen Artikel zeitigte leider nur ein ganz schlaues […]